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Bilanz der Anerkennungsgesetze

Donnerstag, 08.08.2019

Am 1. April 2012 trat das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. Die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedete mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen.

Am 15.12.2015 trat ein weiteres Anerkennungsgesetz in Kraft: das Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen. Mit den Anerkennungsgesetzen sind Strukturen weiterentwickelt worden, die es Flüchtlingen und Zuwanderern ermöglichen, ihre mitgebrachten Qualifikationen bei uns anerkennen zu lassen, in den erlernten Berufen zu arbeiten und auf eigenen Beinen zu stehen.

Die erste Anlaufstelle für Beratungsgespräche ist in der Regel die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA). Sie ist seit Januar 2015 ein Teil des „Hamburg Welcome Center“ und berät dort an zentraler Stelle in der Stadt.

Außerdem unterstützt das vom Bund finanzierte Regionale Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes in Hamburg.

Das Pilotprojekt "Anpassungsqualifizierung im Handwerk" bietet denjenigen, bei denen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zum inländischen Referenzberuf festgestellt wurden, die Möglichkeit, die Qualifikationsunterschiede praxisnah in Betrieben des Handwerks auszugleichen.

Der Hamburger Senat hat ein eigenes Stipendienprogramm aufgelegt und sichert dadurch in vielen Fällen die Finanzierung der Kosten für Lehrgänge, Sprachkurse und Übersetzungen. Daneben kann auch die Sicherung des Lebensunterhaltes gefördert werden.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beratungsgespräche sind vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlen differenzieren.

2. Wie viele Beratungsgespräche sind vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 bei der Handwerkskammer Hamburg geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlen differenzieren.

3. Wie viele Beratungsgespräche sind vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 bei der Handelskammer Hamburg geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlendifferenzieren.

4. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 bei welchen zuständigen Stellen gestellt worden? Bitte differenzieren nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung, Ablehnung und Berufshauptgruppen sowie nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlen.

5. Welche Referenzberufe werden angestrebt?

6. Viele Antragsteller haben im genannten Zeitraum für die Anerkennung beziehungsweise die Gleichwertigkeitsbescheinigung an einer Prüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilgenommen.

a) Um welche Prüfungen handelte es sich typischerweise?

b) Um welche Anpassungsmaßnahmen handelte es sich typischerweise?

7. Welche Projekte und Maßnahmen werden durch das IQ-Netzwerk unter dem Dach des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ angeboten?

8. Wie viele Anträge nach dem Hamburger Stipendienprogramm auf Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen sind vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 bewilligt worden? Bitte differenzieren nach laufenden Leistungen und Einmalleistungen, nach der Kostenart sowie Herkunftsland, Alter und Geschlecht in absoluten und prozentualen Zahlen.

9. Wie viele Personen wurden vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht in absoluten und prozentualen Zahlen.

10. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

11. Wie lassen sich die Kosten des Stipendienprogramms für den Zeitraum vom 1.8.2017 bis zum 31.7.2019 beziffern? Bitte staffeln nach: unter 1.000 Euro; 1.000 bis 2.500 Euro; 2.500 bis 5.000 Euro und über 5.000 Euro.

 

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)