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Dichtheitsprüfung nach dem Hamburgischen Abwassergesetz

Donnerstag, 25.02.2021

Einleitung für die Fragen:

Im zweiten Halbjahr des Jahres 2020 hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verschiedene Haushalte im Stadtteil Finkenwerder angeschrieben und auf die Notwendigkeit der Durchführung einer Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen nach dem Hamburgischen Abwasserge-setz (HmbAbwG) hingewiesen. Eine solche Rechtspflicht ergibt sich aus §§ 15 Abs. 2, 17b HmbAbwG in Verbindung mit einer im Jahr 2014 eingeführten Technischen Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen. Aus den Betriebsbestimmungen ergeben sich dabei aktuell laufende Fristen und Prüfarten.

Allerdings wurden die offenbar betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht flächendeckend, sondern nur in Teilen angeschrieben. Vielen Betroffenen ist die Rechtslage daher nicht bekannt oder jedenfalls unklar.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

Frage 1: Wie viele privaten Haushalte wurden vor dem Hintergrund der Frist 31.12.2020 aus den Technischen Betriebsbestimmungen – Bestehende Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten –in der Freien und Hansestadt Hamburg vor welchem Hintergrund angeschrieben? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln)

Frage 2: Wie viele privaten Haushalte wurden vor dem Hintergrund der Frist 31.12.2020 aus den Technischen Betriebsbestimmungen – Bestehende Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten (Zo-ne II und Zone III) – in der Freien und Hansestadt Hamburg vor welchem Hintergrund angeschrieben? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln)

Frage 3: Nach welchen Kriterien wurden die angeschriebenen Haushalte hierbei jeweils ausgewählt? Aus welchen Gründen werden in gleicher Weise betroffene private Haushalte nicht angeschrieben?

Frage 4: Wer kontrolliert in welcher Frequenz die Einhaltung der Dichtungsnachweise?

Frage 5: Wie stellt der Senat grundsätzlich und im Einzelfall sicher, dass es für die Betroffenen ersichtlich ist, dass eine solche Überprüfung innerhalb bestimmter Fristen erfolgen muss? Was unter-nimmt die zuständige Behörde, über die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger und die Fristsetzungen zu den im Allgemeinen nicht bekannten Technischen Betriebsbestimmungen hinaus, um die Betroffenen zu informieren?