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Geförderte Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer

Freitag, 15.12.2017

Asylbewerber, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte und die einer Abschiebung entgehen wollen, können freiwillig ausreisen und dabei finanzielle Unterstützung bekommen. Das gilt auch für Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, die aber absehen können, dass ihr Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

Für diese Zwecke gibt es schon länger ein Programm mit der Abkürzung REAG/GARP, das von der Internationalen Organisation für Migration im Auftrag von Bund und Ländern organisiert wird. Rückkehrer können dort Hilfe beantragen und erhalten zusätzlich zu einem Rückflugticket einige Hundert Euro Starthilfe. Rund vierundfünfzigtausend Menschen nahmen diese Möglichkeit in 2016 in Anspruch. Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen war damit fast doppelt so hoch wie die der zwangsweisen Abschiebungen von rund fünfundzwanzigtausend Menschen.

In diesem Jahr verließen jedoch weniger abgelehnte Asylbewerber freiwillig Deutschland. Von Anfang Januar bis Ende Oktober 2017 waren es rund sechsundzwanzigtausend Menschen. Bund und Länder bemühen sich seit Monaten, die Zahl der freiwilligen Ausreisen sowie der Abschiebungen zu erhöhen. Das Bundesinnenministerium will nun zeitlich befristet eine Sonder-Prämie zahlen.

Von Dezember 2017 bis Februar 2018 können freiwillige Rückkehrer zusätzliche Unterstützung bei der Ankunft in ihrer Heimat beantragen. Eine dreiköpfige Familie konnte bislang circa 3000 Euro Rückkehrhilfen erhalten, mit der Sonder-Prämie können es bis zu 6000 Euro sein.

Ich frage den Senat:

1. Wie hat sich die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer von Hamburg aus in ihre Herkunftsländer in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland, Geschlecht und erhaltenen Rückkehrhilfen.

2. Gibt es zusätzliche landeseigene Programme für Rückkehrhilfen?

3. Wenn ja, welche Hamburger Programme und wie haben sich diese entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach den o.g. Kriterien.

4. Wie werden diese Rückkehrprogramme bekannt gemacht?

5. Welche Beratungsstellen in Hamburg führen Gespräche über Rückkehrhilfen?

6. Wie sind diese mit Stellen ausgestattet?

7. Wie viele Beratungsgespräche sind im benannten Zeitraum geführt worden? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Geschlecht.

8. Wie werden diese Beratungsmöglichkeiten bekannt gemacht?

9. Wie viel kostet im Durchschnitt die Abschiebung eines abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbers im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten einer geförderten Rückkehr ins Herkunftsland?

10. Wie ist die Einschätzung des Senats zu der Frage, wie viele Menschen in Zukunft von den Rückkehrhilfen profitieren könnten?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)