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Nachverdichtung der SAGA am Reemstückenkamp in Eidelstedt

Montag, 18.02.2019

Im Juni 2018 wurde ein Vorbescheidsantrag für die Nachverdichtung der SAGA-Siedlung am Reemstückenkamp positiv beschieden. Zwischen den vorhandenen 4-geschossigen Häusern sollen auf vorhandenen Parkplatzanlagen zwei 6-geschossige Wohnhäuser errichtet werden. Die vorhandenen Stellplatzanlagen sind im Bebauungsplan Eidelstedt 6 zwischen den Häusern 18 und 20 als Parkplatz und zwischen den Häusern 12 und 14 als Grünfläche ausgewiesen. Die im B-Plan ausgewiesene Stellplatzfläche zwischen den Häusern 14 und 16 wurde nie errichtet.

Sofern in einem B-Plan Flächen für einen Parkplatz explizit ausgewiesen wurden, der nun einer Bebauung zugeführt werden soll, ist über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu befinden. Dabei ist neben der allgemeinen Parkplatzsituation in der Umgebung auch zu berücksichtigen, ob die entfallenden Stellplätze bei früheren Baugenehmigungen dem Nachweis von Stellplätzen dienten.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Welchen Bearbeitungsstand hat das Bauvorhaben? Ist ein Bauantrag geplant?

Wenn ja, wie viele Vollgeschosse, Wohneinheiten, neue Stellplätze sind geplant und wie viele Stellplätze entfallen?

 

2. Wurde im Rahmen des Vorbescheidsantrages eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Überbauung der Stellplatzanlagen beantragt, geprüft und genehmigt?

Wenn ja, wie wurde die Stellplatzsituation in der näheren Umgebung bewertet?

Wenn ja, sind die entfallenden Stellplätze Bestandteil von früheren Baugenehmigungen gewesen?

 

3. Wie viele Stellplätze sind in der SAGA Wohnanlage Eidelstedt-Ost derzeit vorhanden und wie ist deren Auslastung?

a.) auf privatem Grund?

b.) im öffentlichen Raum?

 

4. Welchen Stellplatzschlüssel (Stellplatz pro Wohneinheit) gibt es aktuell in dem Quartier Eidelstedt-Ost?

 

 

 

5. Wie bewertet der Senat die derzeitige Stellplatzsituation in dem Quartier?

 

6. Sind auch weiterhin nur geförderte Wohnungen geplant?

Wenn ja, wie bewertet der Senat die derzeitige Sozialstruktur auf Grundlage des Sozialmonitorings in dem Gebiet Eidelstedt-Ost?

 

7. Wie bewertet der Senat die Planungen insgesamt? Würden sich 6-geschossige Bauten städtebaulich in das Quartier einfügen?