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Neue Lärmschutzwände für das Gebiet „Eidelstedt-Ost“

Freitag, 08.09.2017

Mit dem Ausbau der A7 werden auch die Lärmschutzwände und -wälle erneuert und erhöht. Die vorhandenen Lärmschutzwände am Kreuz Nord-West entlang der Einfädelung der A23 auf die A7 zwischen Holsteiner Chaussee und Duvenacker werden allerdings im Rahmen des Ausbaus der A7 nicht ersetzt.

Am 16. August wurde nun der der Planfeststellungsbeschluss für den „Ergänzender Lärmschutz A23 AD HH-Nordwest bis Hörgensweg und Lärmsanierung Hörgensweg bis Landesgrenze Schleswig-Holstein“ erlassen (siehe Amtl. Anzeiger Nr. 68 vom 29. August 2017).

Ich frage daher den Senat:

1. Warum wird zusätzlicher Lärmschutz entlang der A23 gebaut?

2. Wie viele Gebäude haben Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz?

3. Mit welchen Immissionen in dB(A) wurde mit den Verkehrszahlen der Prognose 2025 in den einzelnen Teilabschnitten gerechnet?

4. Welche Lärmschutzvarianten wurden untersucht? Mit welchem Ergebnis?

5. Welche Maßnahmen sind nun auf Grundlage der Variantenuntersuchungen geplant? Bitte die einzelnen Maßnahmen für die Teilbereiche auflisten.

6. Wie hoch sind die Pegelsenkungen in dB(A) in den einzelnen Teilbereichen nach Umsetzung der Maßnahme?

7. Wie hoch sind die Kosten für die geplanten Lärmschutzmaßnahmen und wie werden sie finanziert? Von welcher Fachbehörde wird der Anteil der FHH finanziert?

8. Wann ist der Baubeginn der einzelnen Maßnahmen geplant?