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P+R-Anlage Bf. Rahlstedt

Freitag, 09.03.2018

In der Drucksache 20/9626 zum P+R Entwicklungskonzept wird unter Punkt 2.3 die Vereinheitlichung der Qualitätsstandards erläutert. Hierin heißt es „[Die Qualitätsstandards]… beziehen sich auf eine gute bauliche Ausstattung, auf die statische Beschilderung/Kundeninformation auf den P+R-Anlagen, auf die technische Ausstattung, die personelle Besetzung bzw. Bestreifung, die überörtliche Wegweisung und die Kundeninformation zum Thema P+R außerhalb der P+R-Anlagen (vergleiche Seiten 74 ff. des P+R-Entwicklungskonzeptes). Im Ergebnis sollen sich die P+R-Anlagen dem Kunden gegenüber durch Transparenz, Sicherheit und Übersichtlichkeit auszeichnen. Die P+R-Anlagen werden sich in einem einheitlichen und schnell wiederzuerkennenden Erscheinungsbild präsentieren. Außerdem soll das Sicherheitsgefühl für die Nutzerinnen und Nutzern erhöht werden. Mittels eines einheitlichen Ausbaustandards wird die Substanz der P+R-Anlagen im Sinne der Nachhaltigkeit gesichert.“

 

In der im Jahre 2003 eröffneten P+R-Anlage Bf. Rahlstedt wurde am 28. Juli 2014 die Entgeltpflicht eingeführt. Der versprochene Qualitätsstandard scheint hier allerdings noch nicht gänzlich erreicht zu sein: Das Treppenhaus weist zahlreiche Wasserschäden auf, die Türzargen sind korrodiert, im Parkhaus gibt es undichte Stellen, unter denen sich große rutschige Lachen bilden. Insgesamt macht vor allem das Treppenhaus einen sehr ungepflegten Eindruck. Viele Kunden, insbesondere mit größeren PKWs, haben zudem erkennbare Probleme bei der Ein- und Ausfahrt in das Parkhaus, weil die Zufahrt relativ eng und leicht verschwenkt ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Warum wurden die Mängel am baulichen Zustand der P+R-Anlage Bf. Rahlstedt bislang noch nicht behoben?

2. Wann und in welchem Umfang sind die Beseitigung der Mängel am baulichen Zustand sowie weitere Verbesserungen (z.B. im Hinblick auf die Ein- und Ausfahrt) vorgesehen?

3. Welche Sofortmaßnahmen sind möglich, um die Kundenzufriedenheit bei der Nutzung der P+R-Anlage Bf. Rahlstedt kurzfristig zu erhöhen?