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Privatdozenten an den Hamburger Universitäten

Mittwoch, 13.06.2018

Mit der Einführung des „Code of Conduct“ am 11. Februar 2014 haben Bürgerschaft und Senat die Arbeitsbedingungen für den akademischen Mittelbau an Hamburgs Hochschulen deutlich verbessert. Probleme ergeben sich allerdings für die Berufsgruppe der PrivatdozentInnen (gemäß §17 Absatz 2 HmbHG), die selbstverantwortlich, aber auch unentgeltlich an der Universität Hamburg (UHH), dem Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH), der HafenCity Universität (HCU) und der Helmut-Schmidt Universität (HSU) lehren. Um die Arbeitsbedingungen der PrivatdozentInnen an unseren Hochschulen bewerten und in einem nächsten Schritt verbessern zu können, ist es unabdingbar, dass besagte Universitäten und das UKE die Anzahl ihrer PrivatdozentInnen transparent darlegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele WissenschaftlerInnen haben von 2010 bis Mai 2018 an der UHH, dem UKE, der TUHH, der HCU und der HSU erfolgreich habilitiert und ihre „venia legendi“ erhalten? Bitte differenziert nach Universitäten, UKE, Fakultät und Semester beantworten.

2. Wie viele der unter 1. Genannten stellten im Anschluss an ihre Habilitation einen Antrag auf Ausstellung des Titels „Privatdozent“ gemäß §17, 2 HmbHG an ihrer betreffenden Universität? Bitte differenziert nach Universität, UKE, Fakultät und Semester beantworten.

3. Wie werden durch wen die unentgeltlichen Pflichtlehrstunden von Privatdozenten an den einzelnen Universitäten bzw. dem UKE erfasst?

4. Wie viele der unter 2. genannten AntragsstellerInnen haben von wann bis wann unentgeltlich als Privatdozent(in) an einer der Universitäten gelehrt? Bitte differenziert nach Universität, UKE, Fakultät und Semester beantworten.

5. Wie viele der unter 4. genannten PrivatdozentInnen kamen beziehungsweise kommen ihrer Titellehre im Rahmen eines vergüteten Lehrauftrags nach?

6. Wie viele Privatdozenten lehren an der Universität Hamburg? Wie viele davon haben einen Lehrauftrag? Bitte differenziert nach Fakultät und Semester beantworten.

7. Wie viele außerplanmäßige ProfessorInnen nach §17 HmbHG lehren an den besagten Universitäten und dem UKE?

8. Durch wen werden die Lehrstunden der unter 7. benannten Personen erfasst und wieviel Lehre erbringen diese Personen? Bitte nach Universitäten, UKE und Fakultäten und Semester für den unter 1. benannten Zeitraum differenzieren.