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Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Dienstag, 02.04.2019

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen haben Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit Leid und Unrecht erlitten.

Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern und der Evangelischen und Katholischen Kirche für die Errichtung eines Hilfesystems für die Betroffenen entschieden und die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gegründet.

Die Stiftung hat im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen und richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in den genannten Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren haben.

Über die Stiftung sollen auch die Geschehnisse öffentlich benannt, wissenschaftlich aufgearbeitet und Leid der Betroffenen durch Gespräche individuell anerkannt werden. In allen Bundesländern wurden Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung eingerichtet, in denen die Anträge erfasst werden. Die abschließende Prüfung und Auszahlung erfolgt durch die zentrale Geschäftsstelle der Stiftung.

Um eine mögliche hohe Zahl an Betroffenen zur erreichen, haben Bund, Länder und Kirchen Anfang 2019 beschlossen, die Frist zur Antragsstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie viele Betroffene haben sich bislang an die Hamburger Anlauf- und Beratungsstelle gewandt, um Leistungen zu beantragen?

2. Bei wie vielen Anträgen wurde eine finanzielle Anerkennungsleistung ausgezahlt?

3. Wie viele Anträge befinden sich zur Zeit noch in der Prüfung?

4. Was sind Verzögerungsgründe für die Antragsbearbeitung?

5. Wie hoch sind die Mittel, die Hamburg von der Stiftung zur Verfügung stehen?

6. In welchem Umfang wurden in Hamburg bislang Leistungen ausgezahlt?

a. Als Pauschalauszahlung

b. Als Rentenersatzleistung?

7. Wurden Anträge auch abgelehnt? Wenn ja, aus welchen Gründen?

8. Welche Maßnahmen hat der Senat vorgenommen, um die Beratungen und Anmeldungen der Betroffenen zu gewährleisten?

9. Welche Aktionen und Veranstaltungen wurden in Hamburg umgesetzt, um auf die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ aufmerksam zu machen?

a. Vom Senat

b. Von Einrichtungen

10. Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet der Hamburger Senat insgesamt?

11. Wie sollen die Betroffenen, die noch keinen Anspruch angemeldet haben, besser erreicht werden?

 

sowie
  • Mareike Engels (GRÜNE)