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Umgang mit Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Donnerstag, 04.03.2021

Einleitung für die Fragen:

Arbeitsgemeinschaften sind ein wesentlicher Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums. In diesen Arbeitsgemeinschaften vertiefen die Studierenden ihr Wissen, das sie in Vorlesungen erworben haben und lernen, dieses Wissen praxisorientiert auf Falllösungen anzuwenden. Mitte Februar 2021 gab es erste Meldungen aus der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, dass Arbeitsgemeinschaften sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium entweder künftig nicht mehr im selben Umfang angeboten werden oder in einigen Arbeitsgemeinschaften die Zahl der Teilnehmenden von derzeit 25 (zu Semesterbeginn) auf 40 angehoben wird. In diesem Zusammenhang wurde auch behauptet, die Fakultät sei durch ein Schreiben dazu aufgefordert wurden, zu sparen.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

Frage 1: In welchem Umfang sind Einschränkungen beim Angebot der Anzahl der Arbeitsgemeinschaften und deren maximale Zahl der Teilnehmenden an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg derzeit vorgesehen?

Frage 2: Gab es ein Schreiben, in dem die Fakultät für Rechtswissenschaft zu Einsparmaßnahmen aufgefordert wurde? Wenn ja, von wem stammt dieses Schreiben, wann ging das Schreiben an die Fakultät und was war Anlass des Schreibens und dessen Inhalt? Wenn nein, was ist der Anlass der Umstrukturierung bei den Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft?

Frage 3: Wie hoch ist das Budget, das der Fakultät für Rechtswissenschaft in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jährlich insgesamt zur Verfügung gestellt worden ist? Welche Beträge sind davon in den Jahren 2019 und 2020 abgerufen worden?

Frage 4: Wie viele und welche Arbeitsgemeinschaften hat die Fakultät für Rechtswissenschaft im Jahr 2019 und 2020 angeboten? Wie viele und welche Arbeitsgemeinschaften sollen mit welcher maximalen Zahl an Teilnehmenden in den Jahren 2021 und 2022 angeboten werden?

Frage 5: Nach welchen fachlichen und/oder rechtlichen Kriterien werden (vorlesungsbegleitende) Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft derzeit (bspw. in den Jahren 2019 und 2020) angeboten und nach welchen Kriterien ist das für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2021/2022 geplant?

Frage 6: Wie viele AG-Leitungen wurden in den Jahren 2019 und 2020 als externe Lehrbeauftragte verpflichtet und wie viele sind für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2021/2022 geplant?

Frage 7: Welche Kosten sind der Fakultät für Rechtswissenschaft jeweils in den Jahren 2019 und 2020 in Bezug auf externe Lehrbeauftragte entstanden und welche Kosten sind für diese in den Doppelhaushalt 2021 und 2022 eingeplant?

Frage 8: Wie viele Arbeitsgemeinschaften werden an der Fakultät von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen angeboten, die bei der Fakultät angestellt sind und entsprechenden Lehrverpflichtungen unterliegen?

Frage 9: Inwiefern wurden ggf. die Studierenden und das Personal der Fakultät für Rechtswissenschaft in die Überlegungen und/oder Planungen zur Umstrukturierung der Arbeitsgemeinschaften eingebunden? Wie werden sie derzeit in die Überlegungen eingebunden?

Frage 10: Hat es eine Bedarfsabfrage gegeben, bei der die Studierenden gefragt wurden, wie sie das derzeitige Angebot an Arbeitsgemeinschaften einschätzen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Abfrage? Wenn nein, auf welche Informationen stützen sich dann die ggf. geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen?

Frage 11: Inwiefern finden Erhebungen über die Zahl der Teilnehmenden an vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften statt und welche Schlussfolgerungen werden daraus ggf. für die Berechnung der maximalen Zahl von Teilnehmenden pro Arbeitsgemeinschaft gezogen? Gibt es Konsequenzen für Arbeitsgemeinschaften, wenn sich die Zahl der Teilnehmenden beispielsweise zur Mitte des Semesters um mehr als die Hälfte reduziert?

Frage 12: Sind ggf. weitere Teile des Studienangebots an der Fakultät für Rechtswissenschaft – sowohl rechtlich verpflichtende als auch fakultative Angebote – von Einsparungen betroffen? Wenn ja, welche?

Frage 13: Gibt es an anderen Fakultäten oder Fachbereichen der Universität Hamburg konkrete Planungen, das Lehrangebot einzuschränken? Wenn ja, welche?