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Aktuelle Entwicklungen an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg (Nachfrage zur SKA Drs. 22/3485)

Donnerstag, 10.06.2021

Einleitung für die Fragen:

Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 22/3485 erkundigten wir uns zum Umgang mit Arbeitsgemeinschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Zwischenzeitlich häufen sich Nachrichten aus der Fakultät, dass neben den Einsparungen im Bereich der Arbeitsgemeinschaften auch noch weitere Angebote vor allem im Bereich der Lehre von Einsparungen betroffen sein sollen. Dies und die Antworten in Drs. 22/3485 geben Anlass zur Nachfrage.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

Vorbemerkung: In der Vorbemerkung zu den Antworten in Drs. 22/3485 und in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 gab der Senat an, dass das Budget der Fakultät im Jahr 2019 rund 12,7 Millionen Euro und im Jahr 2020 rund 12,9 Millionen Euro betrug. Für die Jahre 2021 und 2022 sind derzeit rund 13,4 Millionen Euro bzw. rund 13,6 Millionen Euro vorgesehen. Für 2019 standen dem Ausgaben in Höhe von rund 14,6 Millionen Euro und für 2020 Ausgaben in Höhe von rund 14,0 Millionen Euro gegenüber. Die Differenz wurde über den Abbau von Rücklagen aus den Vorjahren aus HSP III-Mitteln gedeckt. Der Hochschulpakt III galt seit 2016 und wird nun durch den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ abgelöst.

Frage 1: Wie hoch war das Budget, über das die Fakultät für Rechtswissenschaft in den Jahren 2016, 2017 und 2018 - jeweils - jährlich insgesamt verfügte, wie setzte sich dieses Budget zusammen und welche Ausgaben standen dem gegenüber?

Frage 2: Wie hoch waren die Ausgaben der Fakultät segmentiert in die Bereiche Forschung und Lehre in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020?

Frage 3: Wie viele Mittel aus der Landeszuweisung wurden jeweils ausschließlich für Aufgaben in der Lehre verwendet in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020?

Frage 4: In welche Höhe wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 jeweils Rücklagen aus HSP III-Mitteln gebildet?

Frage 5: Hat die Fakultät in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 aus weiteren Mitteln Rücklagen gebildet? Wenn ja, aus welchen und in welcher Höhe?

Frage 6: In welcher Höhe erhält die Fakultät für Rechtswissenschaft Mittel im Zuge der Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ im Jahr 2021? In welcher Höhe werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 eingeplant?

Frage 7: Verfügt die Fakultät für Rechtswissenschaft im Jahr 2021 noch über Rücklagen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln?

Frage 8: In welcher Höhe standen und stehen der Fakultät für Rechtswissenschaft in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 bzw. 2021 Drittmittel zur Verfügung und für welche Projekte – getrennt nach Forschung und Lehre – wurden sie verwendet?

Frage 9: Hat sich die Fakultät für Rechtswissenschaft in der ersten Ausschreibungsrunde der Stiftung Innovation in der Hochschullehre mit einem Projekt um finanzielle Mittel beworben? Wenn nein, warum nicht?