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Aktueller Stand der justiziellen Aufarbeitung der Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg

Montag, 09.11.2020

Einleitung für die Fragen:

In Folge der gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im Juli 2017 hat die Freie und Hansestadt Hamburg die konsequente Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung der begangenen Straftaten in Angriff genommen. Um die zügige strafrechtliche Aufarbeitung zu gewährleisten richtete die Polizei eine Sonderkommission ein. Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Landegericht wurden jeweils personell verstärkt. Dank der umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konnten viele Tatverdächtige ermittelt und entsprechende Strafverfahren eröffnet und zwischenzeitlich auch abgeschlossen werden. Im Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz am 22. Oktober 2020 berichtete der Senat zudem, dass längst noch nicht alle Verfahren, in denen gegen Tatverdächtige ermittelt wird, die Gerichte erreicht haben, dass viele Verfahren noch bei den Gerichten anhängig seien und dass zudem einige Entscheidungen noch rechtsmittelbehaftet sind. Insofern ist die strafrechtliche Aufarbeitung des gesamten G20-Komplexes derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Wir fragen daher den Senat:

Frage 1: Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des G20-Komplexes wurden bisher eingeleitet? Wie viele Verfahren befinden sich noch bei der Polizei und wurden noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

Frage 2: Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des G20-Komplexes sind noch nicht abgeschlossen?

Frage 3: In wie vielen dieser Verfahren wurde zwischenzeitlich bis zum jetzigen Zeitpunkt Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt?

Frage 4: Wie viele gerichtliche Strafverfahren im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des G20-Komplexes sind jeweils bei den Amtsgerichten - bzw. beim Landgericht Hamburg noch nicht abgeschlossen? Und gegen wie viele Angeklagte richten sich diese Verfahren?

Frage 5: Wie hoch wird der Personalbedarf zur Bearbeitung der Verfahren aktuell eingeschätzt und für welchen Zeitraum wird er voraussichtlich noch bestehen.

Frage 6: Wie viele Verfahren, in denen ein Tatverdacht im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel bestand, wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt gegen wie viele Personen aus jeweils welchen Gründen durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eingestellt?

Frage 7: In wie vielen Verfahren im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel, in denen ein Gericht entschieden hat, wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt Rechtsmittel eingelegt und von wem wurden sie eingelegt?

sowie
  • Lena Zagst (GRÜNE)