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Ambulante medizinische Versorgung in Hamburg: Bedarfsplanung besser an die Gegebenheiten vor Ort anpassen

Donnerstag, 09.04.2026

Einleitung für die Fragen:

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben sich im Koalitionsvertrag für die 23. Wahlperiode in Hamburg vorgenommen, sich für eine kleinräumige Bedarfsplanung einzusetzen, die die Gegebenheiten vor Ort in den Quartieren besser berücksichtigen kann. So heißt es im Koalitionsvertrag:

„Für den ambulanten Bereich werden wir uns für eine kleinräumigere Bedarfsplanung und wo notwendig für eine zielgerichtete und rechtssichere Verortung von Kassenarztsitzen einsetzen.“

Bereits in vergangenen Wahlperioden hatte sich der Senat unter Führung der SPD erfolgreich auf Bundesebene für eine Stärkung der Rolle der Landesbehörde bei der Bedarfsplanung eingesetzt. So wurde erreicht, dass im § 96 in Absatz 2a SGB V ein Mitberatungsrecht, jedoch keine Mitentscheidungsrechte, der obersten Landesbehörde im Zulassungsausschuss normiert wurden.

Eine weitere Stärkung der Mitwirkungsrechte der Landesbehörde in den Zulassungsgremien ist deshalb wünschenswert.

Darüber hinaus setzt sich der Senat weiterhin für eine kontinuierliche Stabilisierung und Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung ein.

2014 verabschiedete die Landeskonferenz Versorgung auf Grundlage u.a. des „Hamburger Morbiditätsatlas“ die „Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung“ die den Zulassungsgremien auf Grundlage von festgelegten Kriterien eine Bewertung der lokalen Versorgungslage ermöglichen.

Angesichts des Umstandes, dass selbst bei der Schaffung von zusätzlichen Arztsitzen, dieselben manchmal nicht besetzt werden können, ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) zunehmend in der Pflicht, alle Sicherstellungsinstrumente auszuschöpfen. Da viele Ärzt:innen eine selbstständige Niederlassung scheuen, wird zur Abhilfe von Versorgungslücken insb. in strukturschwachen Stadtteilen auf Eigeneinrichtungen der KVH gesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Welche Initiativen oder Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen zwei Jahren in Hamburg und auf Bundesebene ergriffen, um die ambulante medizinischen Versorgung in Hamburg zu stärken?

Frage 2: Wie soll darüber hinaus die Mitgestaltung der FHH in den Zulassungsgremien der Ärzte und Krankenkassen weiter gestärkt werden?

Frage 3: Welche bisherigen und aktuellen Themen stehen auf der Agenda der „Sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“? Welche haben sich mit der Versorgungslage in den einzelnen Stadtbereichen Hamburgs befasst?