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Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung – wie beteiligen die Bezirke ihre politischen Gremien?

Donnerstag, 26.11.2020

Einleitung für die Fragen:

In Hamburg sind nach der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 grundsätzlich alle Bäume und Hecken geschützt. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, soweit sie nicht dem Zweck dieser Verordnung widersprechen (Ausnahmegenehmigung). Der Behörde ist somit ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum eröffnet.

Zuständige Naturschutzbehörde ist das örtlich zuständige Bezirksamt. Die Bezirksämter beteiligen dabei offenbar in ganz unterschiedlicher Weise ihre Bezirksversammlungen (BV) bzw. deren Fach- oder Regionalausschüsse. Deren frühzeitige und im Rahmen von Recht und Gesetz möglichst verbindliche Beteiligung erscheint nicht zuletzt aufgrund der oft erhöhten Ortskenntnis sinnvoll.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Welche Bezirksämter beteiligen ihre jeweilige Bezirksversammlung bzw. einen ihrer Ausschüsse zu welchem Zeitpunkt im bzw. nach dem Genehmigungsverfahren nach der Baumschutzverordnung? (Bitte Darstellung nach einzelnen Bezirksämtern unter Darlegung der konkreten Beteiligung der jeweiligen BV bzw. des jeweiligen Fach- oder Regionalausschusses sowie dem Zeitpunkt im bzw. nach dem Genehmigungsverfahren, ggf. differenziert nach Bäumen auf öffentlichem oder privatem Grund)

Frage 2: Sind die Bezirksversammlungen grundsätzlich befugt, in diesen Angelegenheiten im Rahmen von Recht und Gesetz, mithin unter Beachtung des sich ggf. eröffnenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums, bindende Beschlüsse gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu fassen? Wenn nein: Warum nicht?

Frage 3: Soweit Bezirksversammlungen bzw. deren Ausschüsse im Rahmen eines Zustimmungserfordernisses beteiligt werden: In wie vielen Fällen ist die Bezirksversammlung bzw. deren Ausschuss von der Verwaltungsempfehlung abgewichen? Hat die Verwaltung solche abweichenden Voten umgesetzt? Wenn nein: Warum nicht? (Bitte ggf. nach Bezirken aufschlüsseln.)