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Auf dem Weg zum Hamburg-Takt: Aussteigen zwischen den Haltestellen

Donnerstag, 03.11.2022

Einleitung für die Fragen:

Zum Winterfahrplan 1995/96 hat der hvv die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ eingeführt: Auf ausgewählten Buslinien kann man seitdem abends ab 19 Uhr auch zwischen den Haltestellen aussteigen. Später wurde das Angebot auf sonn- und feiertags ganztägig ausgeweitet. Das Aussteigen „zwischendurch“ verkürzt den Heimweg und sorgt so gerade in den Abendstunden für mehr Komfort. Dabei sind allerdings ein paar Regeln zu beachten (vgl. § 4 Absatz 9 der hvv-Beförderungsbedingungen):

1. Die Fahrgäste verständigen sich so rechtzeitig mit dem Fahrpersonal über ihre Haltewünsche, dass das Fahrzeug mit normaler Verzögerung und an geeigneter Stelle zum Halten gebracht werden kann.

2. Das Fahrpersonal entscheidet allein, ob und wo gehalten werden kann. Es ist nur möglich, wenn die Verkehrssituation dies erlaubt. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind einzuhalten bzw. zu beachten. Das Aussteigen muss für alle Beteiligten gefahrlos möglich sein. Das Aussteigen zwischen den Haltestellen kann daher nicht in jedem Fall gewährt werden.

3. Der Ausstieg zwischen den Haltestellen darf nur durch die Vordertür erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet das Fahrpersonal.

4. Der Fahrpreis ist so zu bemessen, als wäre der Fahrgast an der nächstfolgenden regulären Haltestelle ausgestiegen.

Im hvv-Fahrplanbuch sind die Linien, auf denen dieser Service angeboten wird, mit einem Hinweistext versehen, ebenso die entsprechenden Haltestellenaushänge der einzelnen Linien. Gleichwohl scheint es hier keine einheitliche und nachvollziehbare Regelung mehr zu geben. Über die Jahre scheint ein gewisser Wildwuchs entstanden zu sein, auf welchen Linien und Linienabschnitten die Service-Leistung sinnvollerweise gilt und wo nicht. Die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ bedarf daher der Überprüfung und Weiterentwicklung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen kann auf einer Buslinie die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ angeboten werden?

Frage 2: Wie beurteilen die hvv-Verkehrsunternehmen die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“?

Frage 3: Wie wird die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ von Fahrgästen nachgefragt?

Frage 4: Inwieweit wurden zwischenzeitlich von den Verkehrsunternehmen und dem hvv die einzelnen Buslinien dahingehend überprüft, inwieweit die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ weiterhin bzw. zukünftig angeboten werden kann?

Frage 5: Welche Änderungen ergeben sich aus der Überprüfung im Einzelnen? Wann werden sie in Kraft treten?

Frage 6: Inwieweit wird auf die Service-Leistung „Aussteigen zwischen den Haltestellen“ auch in den digitalen Fahrplanauskunftsmedien hingewiesen?