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Ausübung der Werberechte auf öffentlichem Grund (II)

Donnerstag, 10.06.2021

Einleitung für die Fragen:

Der Senat hat am 22. Oktober 2007 drei Verträge über die Nutzung der Hamburgischen Außenwerberechte abgeschlossen. Die Verträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2023. Die Hamburgische Bürgerschaft hat diesen Verträgen am 13. Dezember 2007 einstimmig zugestimmt (Drs. 18/7234, 18/7465). Einer der drei Verträge beinhaltet auch die Aufstellung und den Betrieb der Fahrgastunterstände.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

Frage 1: Wie stellt sich die Lage der drei Werberechtsverträge aktuell dar?

Frage 2: Welche Planungen verfolgt die zuständige Behörde in Bezug auf die Neuvergabe der Ausübung der Werberechte auf öffentlichem Grund?

 

sowie
  • Gerrit Fuß (GRÜNE)