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Barrierefreiheit an Bergedorfer S- Bahnhöfen

Donnerstag, 28.04.2011

Wiederholt wurde Klage darüber geführt, dass an S-Bahnhöfen im Bezirk Bergedorf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (Rollstuhlfahrer, Benutzer mit Kinderwagen oder sehr schwerem Gepäck) aufgrund defekter Aufzüge bzw. Rolltreppen nicht auf die Bahnsteige gelangen bzw. von ihnen fort konnten. Die Bergedorfer Zeitung berichtete z.B. am 02. 03. 2011 über solche Vorfälle an der S-Bahnstation Nettelnburg. Zuletzt wurde mir berichtet, dass am Sonntag, den 17.04.11, an der Station Allermöhe sowohl Fahrstuhl als auch Rolltreppe ausgefallen waren und ein Rollstuhlfahrer nur unter großen Mühen zum Bahnsteig getragen werden konnte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Wann und wie lange sind a) Aufzüge b) Rolltreppen in den S-Bahnhöfen Bergedorf, Nettelnburg und Allermöhe im ersten Quartal dieses Jahres ausgefallen? (Bitte für jede der Stationen getrennt angeben.)

 

2. Wo laufen Schadensmeldungen jeweils ein und wie lange dauert es von der Registrierung eines Defektes an a) einem Aufzug und b) einer Rolltreppe bis zur Reparatur?

 

3. Aus welchen Gründen waren Aufzügen und Rolltreppen ausgefallen?

 

4. Werden die Fahrgäste in den Bahnen durch Lautsprecheransage oder sonst wie davon in Kenntnis gesetzt, dass am angesagten Bahnhof der barrierefreie Zugang zum Bahnsteig - anders als zu erwarten – außer Betrieb ist? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wer ersetzt mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen Schaden, der durch nicht planbaren Ausfall der Barrierefreiheit entstanden ist (siehe den Fall, von dem die Bergedorfer Zeitung in dem oben erwähnten Artikel am 2.3.2011 berichtete)?