Baudenkmal Schierhornstieg 2
Donnerstag, 04.09.2025
Einleitung für die Fragen:
Im Schierhornstieg 2 in Meiendorf befindet sich eine denkmalgeschützte Hofanlage mit Wohnwirtschaftsgebäude und Hofpflaster aus dem 19. Jahrhundert („Hof Mecklenburg“). Am 9. September 2022 erteilte das Bezirksamt Wandsbek eine Baugenehmigung für die „Umnutzung eines ehemaligen Bauernhauses zu einer Kita (132 Kinder)“. Von der Baugenehmigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das denkmalgeschützte Gebäude leidet unter dem seit Jahren andauernden Leerstand. Vor Ort wird befürchtet, dass ein Erhalt des Baudenkmals mit weiterem Zuwarten für die Eigentümerin unzumutbar werden könnte.
Ich frage den Senat:
Frage 1: Wie beurteilen die zuständigen Behörden den baulichen Zustand des Baudenkmals Schierhornstieg 2?
Frage 2: Inwieweit wurden ggf. behördliche Maßnahmen ergriffen, um einen Verfall des Gebäudes aufzuhalten?
Frage 3: Wie stellt sich den zuständigen Behörden der Sachstand hinsichtlich der Umnutzung des Baudenkmals dar?
Frage 4: Ist die 2022 erteilte Baugenehmigung noch gültig bzw. wurde ein Verlängerungsantrag gestellt und ggf. bereits bewilligt?
Frage 5: Welche denkmalschutzrechtlichen Anforderungen stellt die zuständige Behörde an die Umnutzung des ehemaligen Bauernhauses?
Frage 6: Was war Inhalt und Ergebnis des zuletzt geführten Gesprächs der zuständigen Behörden mit der Bauherrin zu dem Bauvorhaben/Baudenkmal?
- Ole Thorben Buschhüter (Fachsprecher:in Verkehr)