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Bebauungsplan Finkenwerder 32 – wie geht es weiter?

Montag, 09.11.2020

Einleitung für die Fragen:

Rund 430 neue Wohneinheiten für Finkenwerder sah der Bebauungsplan Finkenwerder 32, der letzte Senatsplan überhaupt, bei seiner Beschlussfassung im Jahre 2009 vor. Nachdem ein Normenkontrollverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im Sommer 2015 durch einen Vergleich zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den fünf Antragstellerinnen und Antragstellern abgeschlossen werden konnte, lässt die Hochbaureife heute noch unverändert auf sich warten. Der in vier Baufelder aufgeteilte Bebauungsplan weist dabei verschiedene Schwierigkeiten auf. Neben den anfänglichen Fragestellungen hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung, stehen mittlerweile insbesondere erschließungsrelevante Themen im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang sind im Besonderen das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren, eine gewünschte Nachverdichtung an Wohneinheiten, die notwendige Aufhöhung der Flächen sowie ein damit in Verbindung stehendes, angestrebtes Spülverfahren sowie schlussendlich das Umlegungsverfahren zu nennen. Zuvor fand bereits eine Artenschutzkartierung statt.

Dazu im Einzelnen:

Derzeit noch nicht abgeschlossen ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Das Ende der dortigen Einwendungsfrist war am 13. Januar 2020. Ein Erörterungstermin hat nach Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (BV-Drs. 22-1045) pandemiebedingt bislang nicht stattfinden können und sollte nach den Sommerferien nachgeholt werden.

Darüber hinaus plant der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nach bisherigem Kenntnisstand eine Nachverdichtung, d.h. im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans soll die Zahl der Wohneinheiten erhöht werden. Dieses Vorhaben soll nicht nur auf die auch auf Finkenwerder nicht einfache Lage am Wohnungsmarkt, insbesondere im Bereich familiengerechten Wohnraums, zurückzuführen sein, sondern auch mit hohen Erschließungskosten zu tun haben.

Die in Rede stehenden Flächen bedürfen zudem der Aufhöhung. Die Anlieferung des entsprechenden Aufschüttungs-/Ausbaumaterials über den Finkenwerder Landscheideweg wird vor Ort aufgrund der hierfür in Summe prognostizierten 90.000 LKW-Bewegungen äußerst kritisch gesehen. Aus diesem Grunde wurde zuletzt auch geprüft, ob eine Entlastung über ein Spülverfahren herbeigeführt werden könnte.

Noch anhängig ist zudem ein Umlegungsverfahren nach §§ 45ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Zweck eines Umlegungsverfahrens ist die Neuordnung von bebauten oder unbebauten Grundstücken zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten. Vorliegend handelt es sich um das Umlegungsverfahren U 335. Die zuständige Behörde ging ausweislich des Protokolls der Sitzung des Regionalausschusses Finkenwerder vom 27. November 2018 davon aus, jedenfalls im Baufeld 4 alle Grundstücke, die künftig Bauflächen sein sollten, im Jahre 2019 zur Verfügung zu haben.

Für die zukünftige nördliche Zufahrt zum Erschließungsgebiet ist der Abbruch des Gebäudes Finkenwerder Norderdeich 53 erforderlich. Nach Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (siehe BV-Drs. 22-1045) ist die Beauftragung dieses Abbruchs, erforderliche Abstimmungen und eine erste Beweissicherung erfolgt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Welchen weiteren Fortgang hat das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren seit der letzten Befassung im Regionalausschuss Finkenwerder am 27.11.2018 genommen? (Bitte die einzelnen Verfahrensschritte unter Angabe von Zeitpunkten benennen)

Frage 2: Wie viele Einwendungen wurden im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren insgesamt erhoben und wogegen richteten sich diese konkret? (Bitte einzeln auflisten)

Frage 3: Zu wie vielen Einwendungen konnten bereits Stellungnahmen erstellt werden? Wann wird dieser Vorgang insgesamt abgeschlossen sein?

Frage 4: Ergeben sich aus den bereits ausgewerteten Einwendungen absehbar neue Erkenntnisse? Wenn ja: Welche?

Frage 5: Ist mittlerweile ein Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren festgelegt? Wenn ja: Wann und wo? Wenn nein: Warum nicht? Mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist bei einem solchen Erörterungstermin üblicher- und vergleichsweise zu rechnen?

Frage 6: Zu welchen Ergebnissen kam die vorgenommene Artenschutzkartierung und welche Handlungserfordernisse folgen aus ihr?

Frage 7: Hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) oder ein anderer Akteur mittlerweile eine oder auch mehrere Bauvoranfragen beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Bauprüfung, zum Zwecke der Klärung einer möglichen Nachverdichtung im Befreiungswege (nach § 31 BauGB) eingereicht? Wenn ja: Wann und wie ist der Stand der Bearbeitung? Wann wird der zuständige Bauausschuss der Bezirksversammlung einbezogen? Wenn nein: Auf welchem Wege soll die offenbar angestrebte Nachverdichtung baurechtlich abgesichert werden?

Frage 8: Bis zu welcher Anzahl an Wohneinheiten ist eine Nachverdichtung seitens des LIG beabsichtigt?

Frage 9: In welchen Baufeldern soll in welchem Umfang nachverdichtet werden?

Frage 10: Wann wurde das Umlegungsverfahren U 335 eingeleitet?

Frage 11: Welche Grundstücke sind Bestandteil des Umlegungsgebietes?

Frage 12: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der vorgenannten Grundstücke im Umlegungsverfahren im Einzelnen?

Frage 13: Warum wurde bislang kein Umlegungs- oder Teilumlegungsplan nach § 66 BauGB aufgestellt?

Frage 14: Bis wann soll das Umlegungsverfahren nunmehr abgeschlossen sein?

Frage 15: Welches Volumen an Erdbaumassen ist für die Aufhöhung des Plangebietes erforderlich?

Frage 16: In welchem Umfang könnten Erdbaumassen über das Spülverfahren transportiert werden und in welchem Umfang aus welchen Gründen nicht?

Frage 17: Welche benötigten oder abzutransportierenden Materialien müssen zwingend über LKW-Verkehre abgewickelt werden? Mit wie vielen LKW-Bewegungen ist dabei zu welchen Zeiten und über welchen Zeitraum zu rechnen?

Frage 18: Welche konkreten Trassierungen wurden im Rahmen der Prüfung des Spülverfahrens mit welchen Ergebnissen untersucht?

Frage 19: Müssten bei einzelnen Trassen private Flächen in Anspruch genommen werden?

Wenn ja: Ist bereits mit den Eigentümern dieser Flächen Kontakt aufgenommen worden?

Frage 20: Mit welchen Lärmimmissionen wäre im Rahmen des Spülverfahrens zu rechnen? Mit welchen etwaigen weiteren Einschränkungen müsste entlang des Trassenverlaufs gerechnet werden?

Frage 21: Welche Genehmigungen sind für die Durchführung des Spülverfahrens bei welchen Stellen zu beantragen? Wurden diese bereits beantragt? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?

Frage 22: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch das Spülverfahren im Vergleich zu den zuvor angedachten LKW-Verkehren?

Frage 23: Ist eine bauliche Ertüchtigung des Finkenwerder Landscheideweges vor oder nach Erschließung des Plangebietes erforderlich? Welchen Einfluss hätte hierauf, ob das Spülverfahren zum Transport des Aufschüttungs-/Aufbaumaterials zur Anwendung kommen kann?

Frage 24: Mit welchen verkehrlichen Auswirkungen ist im Rahmen der Erschließung des Plangebietes mit oder ohne Spülverfahren im Stadtteil Finkenwerder zu rechnen? Welche Straßenzüge werden hiervon besonders betroffen sein?

Frage 25: Ist eine stufenweise Entwicklung des Plangebietes in den einzelnen Baufeldern vorgesehen? Wenn ja: in welcher Reihenfolge und jeweils wann?

Frage 26: Auf welche Weise und durch wen soll die Vermarktung der Grundstücke in den einzelnen Baufeldern erfolgen?

Frage 27: Wann soll mit der Vermarktung jeweils begonnen werden?

Frage 28: Mit welchem Quadratmeterpreis müssen Kaufinteressierte in den jeweiligen Baufeldern voraussichtlich rechnen? Sofern das derzeit noch nicht absehbar sein sollte: Anhand welcher Parameter wird der jeweilige Quadratmeterpreis festgelegt?

Frage 29: Wie werden die Vermarktungschancen in den einzelnen Baufeldern bewertet?

Frage 30: Wie viele am Erwerb eines Baugrundstücks Interessierte haben sich als solche beim LIG registrieren lassen? Seit wann wird die entsprechende Liste geführt?

Frage 31: Wie hoch sind die bisherigen und die zu erwartenden Erschließungskosten für das Plangebiet?

Frage 32: Wer trägt welche Erschließungskosten und in welcher Höhe?

Frage 33: Welche Beweissicherungsverfahren müssen im Einzelnen wo und aus welchen Gründen durchgeführt werden?

Frage 34: Wann erfolgt der Rückbau des Gebäudes Finkenwerder Norderdeich 53 für die zukünftige nördliche Zufahrt zum Erschließungsgebiet? Welche Abstimmungen und Beweissicherungsverfahren sind dafür erforderlich?

Frage 35: Wie ist der aktuelle Stand der geplanten (dauerhaften) verkehrlichen Erschließung in das Plangebiet hinein und aus dem Plangebiet heraus?

Frage 36: Welche baulichen Maßnahmen sind für die geplante verkehrliche Erschließung des Plangebiets im Einzelnen erforderlich?

Frage 37: Wie wirkt sich die geplante verkehrliche Erschließung auf die Fuß- und Radwegesituation am Finkenwerder Norderdeich aus?

Frage 38: Wie wirkt sich die geplante verkehrliche Erschließung auf den vorhandenen Baumbestand am Finkenwerder Norderdeich aus?

Frage 39: Gibt es neben den genannten Verfahren und notwendigen Schritten weitere Problematiken, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan in Betracht zu nehmen sind? Wenn ja: Welche?

Frage 40: Wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung des Bebauungsplans Finkenwerder 32 in den einzelnen Baufeldern aus?