Betrieb gewerblicher Art der FHH
Montag, 30.09.2024
Einleitung für die Fragen:
Bereiche, in denen die Verwaltung eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist und mit der nachhaltig Einnahmen erzielt werden, sind grundsätzlich als Betriebe gewerblicher Art steuerpflichtig.
Ich frage den Senat:
Frage 1: Welche Betriebe gewerblicher Art gibt es derzeit im Einzelnen?
Frage 2: Welche Umsätze haben diese Betriebe gewerblicher Art 2023 und 2024 jeweils erzielt?
Frage 3: In welchem Umfang haben sie 2023 und 2024 jeweils welche steuerlichen Pflichten erklärt?
Frage 4: Welche Betriebe gewerblicher Art waren 2023 und 2024 steuerlich beraten und welche Kosten sind dafür jeweils entstanden?
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)