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Chancen-Aufenthaltsrecht: Entwicklung in Hamburg seit 2024

Montag, 15.12.2025

Mit dem zum 31. Dezember 2022 in Kraft getretenen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) hat der Bund erstmals gesetzlich auf das Problem der Kettenduldungen reagiert. Geduldeten, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, keine erheblichen Straftaten begangen haben und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen, wurde damit eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate eröffnet – mit dem Ziel, in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

In Hamburg wurde das Gesetz frühzeitig umgesetzt. Bereits Mitte 2024 lagen knapp 2.900 Anträge vor, von denen gut zwei Drittel bewilligt wurden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug etwa sieben Monate. Seither hat sich der Handlungsdruck erhöht: Die gesetzliche Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2025, und viele der ersten Aufenthaltstitel laufen damit ebenfalls aus. Gleichzeitig stellt sich zunehmend die Frage, ob der Übergang in weiterführende Aufenthaltstitel – etwa nach §§ 25a oder 25b AufenthG – in der Praxis gelingt oder durch formale Hürden erschwert wird.

Angesichts des nahenden Fristenden, wachsender Unsicherheiten bei Betroffenen sowie bundesweiter Debatten über die mögliche Verlängerung oder Verstetigung des Chancen-Aufenthaltsrechts, bedarf es einer aktuellen Bilanz aus Hamburger Sicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Wie wird der in Hamburg infrage kommende Personenkreis aktuell über das Chancen-Aufenthaltsrecht informiert? (Bitte angeben, ob seit Einführung des Gesetzes zusätzliche Informationsinitiativen ergriffen wurden und ob es Änderungen gegenüber früheren Informationswegen gibt.

Frage 2: Wie viele Personen haben bis zum Stichtag 31. Oktober 2025 das Chancen-Aufenthaltsrecht in Hamburg beantragt? Bitte aufschlüsseln nach den acht häufigsten Staatsangehörigkeiten, nach Geschlecht und nach Altersgruppen (in ganzen Zahlen und Prozentwerten)

Frage 3: Wie viele der unter Frage 2 erfassten Anträge sind positiv beschieden worden? Bitte ebenfalls nach den acht häufigsten Herkunftsländern, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln, prozentual und in absoluten Zahlen. (Hinweis: Die Auswertung soll analog zu Frage 2 erfolgen.?

Frage 4: Wie lange beträgt derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf Chancen-Aufenthaltsrecht? (Bitte angeben, ob sich die Bearbeitungszeiten seit 2024 verändert haben.)?

Frage 5: Welche Unterstützungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote werden aktuell für Inhaberinnen und Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts vorgehalten, um ihnen die Erfüllung der Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erleichtern? (Bitte darstellen, welche Stellen oder Projekte – z.B. Hamburg Welcome Center, Flüchtlingszentrum, Migrationsberatung – beteiligt sind und ob seit Einführung des § 104c AufenthG zusätzliche Programme eingerichtet wurden.)?

Frage 6: Hat der Hamburger Senat die potenziell Begünstigten vor dem Auslaufen der Antragsfrist nochmals gezielt auf die Möglichkeit des Chancen-Aufenthaltsrechts hingewiesen? Wenn ja, auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese erneute Information??

Frage 7: Wie wird gewährleistet, dass nach dem Auslaufen des Chancenaufenthaltsrecht der Übergang in die Bleiberechtsregelung nach §§ 25 a und b AufenthG für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG weiterhin möglich ist?

Frage 8: Wie viele der bislang gestellten Anträge auf Chancen-Aufenthaltsrecht sind derzeit noch nicht beschieden (anhängig)? Bitte nach Möglichkeit angeben, wie viele Anträge davon in 2024/2025 neu gestellt wurden. (Datenverfügbarkeit: Die Zahl offener Verfahren lässt sich aus der Differenz zwischen gestellten und entschiedenen Anträgen ermitteln.)

Frage 9: Wie viele Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide zu Anträgen nach § 104c AufenthG sind in Hamburg eingelegt worden, und wie viele dieser Widerspruchsverfahren sind bislang entschieden? Bitte die Zahl der erfolgreichen und die erfolglosen Widersprüche angeben.

Frage 10: Wie viele verwaltungsgerichtliche Klageverfahren mit dem Ziel der Erteilung eines Aufenthalts nach § 104c AufenthG sind anhängig, und in wie vielen Fällen haben Gerichte bereits zugunsten der Kläger entschieden?

Frage 11: Wie viele Inhaber einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis (§ 104c AufenthG) konnten bisher in Hamburg in einen dauerhaften Aufenthaltstitel wechseln (insbesondere in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG)? Und in wie vielen Fällen konnten die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, sodass nach Ablauf der Chancen-Aufenthaltserlaubnis wieder eine Duldung erteilt wurde?