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Die Äußerungen des Hamburger Generalstaatsanwalts im Hamburger Abendblatt vom 16. Oktober 2019 zur Stellung der Staatsanwaltschaft

Donnerstag, 17.10.2019

Im Hamburger Abendblatt vom 16. Oktober 2019 findet sich auf Seite 1 und auf Seite 12 ein Bericht über die Staatsanwaltschaft Hamburg und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aus Sicht des Hamburger Generalstaatsanwalts Jörg Fröhlich. Kern des Artikels ist die Sorge des Generalstaatsanwalts, dass aus der „Doppelrolle der Staatsanwaltschaft sowohl in der Exekutive als auch in der Judikative“ Reibungen oder Widersprüche entstehen können, die letztlich das Ansehen der Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit mindern würden. Konkret geht es um die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft bzw. staatsanwaltschaftlichen Beamten gemäß § 147 GGV (für die Bundesländer § 147 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)). Danach haben die Landesjustizverwaltungen aller Bundesländer nicht nur die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft, sondern können auch als Fachaufsichtsbehörde tätig werden und damit Weisungen erteilen und Berichte über Verfahren einfordern.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Fälle von Weisungen im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht gab es seit dem Amtsantritt des Generalstaatsanwalts im Januar 2016?

2. Wurde die Fachaufsicht seit Januar 2016 auch auf andere Art ausgeübt?

3. Hat die Justizbehörde seit Januar 2016 im Rahmen ihrer Fachaufsicht Berichte zu einzelnen Fällen angefordert? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden die Berichte angefordert?

4. Können im Rahmen der Fachaufsicht Berichte zu einzelnen Fällen für justizfremde Zwecke angefordert werden?

5. Gibt es aktuelle Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft ermittelt oder ermittelte, die Anlass für die Ausführungen des Generalstaatsanwalts im Hamburger Abendblatt geben?