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Diskussion Naturschutz, Wohnungsneubau und wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg - wie belastbar sind Äußerungen von Expert:innen?

Montag, 31.01.2022

Einleitung für die Fragen:

Neben dem großen Bedarf an weiterem Wohnraum, zusätzlichen Arbeitsplätzen sowie sozialer und anderer Infrastruktur soll mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün die Verbesserung der Naturqualität und der Biodiversität sowie die Sicherung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen garantiert werden. So sieht die Einigung mit dem NABU Hamburg unter anderem vor, dass mindestens zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz gestellt werden. Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete ist auf 18,9 Prozent, der Anteil des Biotopverbunds auf 23,2 Prozent der Landesfläche festgeschrieben. Damit bleiben über 30 Prozent des Stadtgebiets unbebaut. In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächige Naturräume erhalten bleiben und unvermeidliche Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden. In einer Presseerklärung des BUND Hamburg vom 19. Januar 2022 spricht sich die Hamburger BUND-Vorsitzende Christiane Blömeke allerdings einseitig gegen das Hamburger Wohnungsbauprogramm aus und behauptet, dass im Neubau Höchstpreisverfahren „üblich“ wären. Frau Blömeke war von März 2004 bis Februar 2020 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft.

Ich frage den Senat:

Frage 1: Bis wann waren in Hamburg Höchstpreisvergaben bei Grundstücksvergaben für den Wohnungsbau üblich?

Frage 2: Wie wurde das Instrument der Konzeptvergaben seit 2010 eingesetzt und weiterentwickelt?

Frage 3: Für wie viele Wohneinheiten wurden pro Jahr im Zuge von Konzeptausschreibungen Flächen vergeben? Bitte jahresweise aufschlüsseln in Wohneinheiten gesamt, geförderte Wohneinheiten und Bezirk.

Frage 4: Welche Auswirkungen hat die Erstellung eines komplett neuen Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg?

Frage 5: Welche Auswirkungen erwartet der Senat, wenn die Forderung von Frau Blömeke nach einer „Aussetzung der Neubaugenehmigungen im frei finanzierten Wohnungsbau“ umgesetzt werde?

Frage 6: Wie hat sich die Belegungs- und Mietpreisbindung für geförderten Wohnraum in Hamburg seit 2008 entwickelt? Bitte detailliert darlegen

Frage 7: Wie haben sich die Förderbarwerte für den geförderten Wohnungsbau seit 2008 entwickelt?

Frage 8: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. auch durch die EU) liegen für die öffentliche Förderung von Wohnraum zu Grunde? Bitte detailliert darlegen

Frage 9: Wie bewertet der Senat die Aussage, dass die „Schließung derzeitiger Baulücken sowie alte Baustufenpläne“ aufgrund von „Ausnahmereglungen“ laut Frau Blömeke nicht vom Vertrag für Hamburgs Stadtgrün abgedeckt seien? Ist diese Aussage in der Form korrekt? Wenn nein, warum nicht?

Frage 10: Wie bewertet der Senat das Potenzial von Baulücken und Baustufenplänen im Hinblick auf den schonenden Umgang mit Grund und Boden?