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Förderprogramme zur Unterstützung des freiwilligen Engagements in Hamburg

Donnerstag, 31.03.2022

Einleitung fu?r die Fragen:

Viele Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich freiwillig in den unterschiedlichsten Institutionen und Einrichtungen, mit oder ohne Ehrenamt, um ein gutes Zusammenleben zu fördern und aktiv mit zu gestalten. Freiwilliges Engagement leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Das zeigt sich aktuell auch wieder am Beispiel der praktischen Solidarität mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie gibt es unter anderem zwei Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung von Freiwilligenprojekten. Zum einen die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements, die sich an hamburgweite Freiwilligenprojekte richtet und am 02.07.2021 in Kraft getreten ist, zum andern eine Förderrichtlinie speziell für das Engagement in den Bezirken, die bereits 2016 für die Flüchtlingshilfe eingeführt und 2020 auf das gesamte freiwillige Engagement erweitert wurde.

Die Förderrichtlinie gesamtstädtische Projekte zielt u. a. auf Maßnahmen, die das konkrete, gemeinwohlorientierte freiwillige Engagement unterstützen, würdigen und weiterentwickeln; Auf Projekte die Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit von lokalen Akteuren des freiwilligen Engagements unterstützen; Auf Projekte die das Engagement bestimmter Gruppen fördern und hervorheben, wie insbesondere junge Menschen, Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund; Auf Freiwilligenprojekte, die die Begegnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern. Hier können Förderungen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Jahr beantragt werden.

Über die Hamburger Bezirksämter können Projektmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements speziell für die Bezirke beantragt werden. Die Förderung ermöglicht hier eine finanzielle Unterstützung unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe und Gegebenheiten des Bezirks. Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen bspw. Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Honorare und Raummieten. Initiativen, Vereine und Einzelpersonen können Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro über die jeweiligen Bezirksämter beantragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Was wurde seit Januar 2021 über die Förderung freiwilligen Engagements in den Bezirken gefördert? Bitte einzeln nach der Förderungshöhe, der Förderungsdauer und dem Zweck für jeden Bezirk Hamburgs auflisten.

Frage 2: Wie viele Anträge zur Förderung des freiwilligen Engagements in den Bezirken wurden gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? Bitte einzeln nach Bezirken auflisten.

Frage 3: In welchen Zeiträumen konnte die Förderung freiwilligen Engagements in den Bezirken beantragt werden?

Frage 4: Was wurde seit dem 02.07.2021 über die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements gefördert? Bitte einzeln nach der Förderungshöhe, der Förderungsdauer und dem Zweck auflisten.

Frage 5: Wie viele Anträge zur Förderung Gesamtstädtischer Projekte des freiwilligen Engagements wurden beantragt und wie viele Anträge wurden bewilligt? Bitte einzeln auflisten.

Frage 6: In welchen Zeiträumen konnten über die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements Mittel beantragt werden?