Fortgang des Projekts A26-Ost nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Mittwoch, 22.10.2025
Einleitung für die Fragen:
Die A26-Ost wird als zentrale Ost-West-Verbindung konzipiert, die den Netzlückenschluss im Bundesfernstraßennetz erleichtert, die Hafenlogistik stärkt und die umliegenden urbanen Quartieren entlasten soll. Gleichzeitig wird angestrebt, Umwelt- und Klimaschutzaspekte durch moderne Planungsinstrumente, Lärmschutz- und Emissionsreduktionsmaßnahmen sowie integrative Verkehrslösungen zu berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 in Teilen den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, ohne den Beschluss insgesamt aufzuheben. Das Gericht erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss in wesentlichen Punkten bestehen bleibt, sodass ergänzende Verfahren möglich sind, um festgestellte Rechtsfehler zu berichtigen.
Wir fragen den Senat:
Frage 1: Inwiefern sieht der Senat durch das Urteil eine Bestätigung der bisherigen planerischen Grundrichtung, wonach die A26-Ost auch weiterhin ein verkehrlich und wirtschaftlich notwendiges Infrastrukturprojekt für die Stadt Hamburg bleibt?
Frage 2: Welche konkreten Anforderungen des § 13 Abs. 1 KSG werden im Planfeststellungsbeschluss angeführt, und wo genau fehlen sie laut Urteil?
Frage 3: Was bedeutet es, dass die Feststellungen der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, ohne den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben?
Frage 4: Welche konkreten Schritte würde ein ergänzendes Verfahren zur Folge haben (Zeitplan, Beteiligte, mögliche Änderungen)? Was ist dabei nach Kenntnis des Senats erforderlich, um die im Urteil genannten Punkte (insbesondere zur Klimavariantenprüfung und zu wasserrechtlichen Erlaubnissen) abzuarbeiten?
Frage 5: In welchem zeitlichen Rahmen rechnet der Senat mit der Umsetzung der vom Gericht geforderten Nachbesserungen durch die DEGES als Vorhabenträgerin?
Frage 6: Wird der Senat die DEGES bei der Nachbearbeitung der Planungsunterlagen fachlich unterstützen, um eine zügige Fortsetzung des Projekts zu gewährleisten? Wenn ja, in welcher Form?
Frage 7: Welche Priorität hat die rechtliche Korrektur im ergänzenden Verfahren gegenüber der Fortführung der Planung im bestehenden Verfahren?
Frage 8: Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt A26-Ost für die Entlastung des Hafenverkehrs und die Anbindung der südlichen Stadtteile bei?
Frage 9: Welche Gewichtung hätten unterschiedliche Ziele im Abwägungsprozess, und wie könnte sich das auf die Festlegung einer konkreten Trasse auswirken?
Frage 10: Warum blieb die Umverlegung einer Hochspannungsleitung hinsichtlich abwägungsrelevanter Belange unerheblich, und welche Beurteilungsmaßstäbe wurden dabei angelegt?
- Ole Thorben Buschhüter (Fachsprecher:in Verkehr)
- Clarissa Herbst (Fachsprecher:in Öffentliche Unternehmen)
- Hansjörg Schmidt (Fachsprecher:in Medien)