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Hamburger Heimgesetz

Donnerstag, 04.02.2010

Am 01.01.2010 ist in Hamburg ein neues Heimgesetz in Kraft getreten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um die sehr umfangreichen Kontrollen der Pflegeheime zu gewährleisten? Wie sehen hier die genauen Zuständigkeiten aus? Wer übernimmt die Bezahlung des dafür zuständigen Personals?

2. Wurden Maßnahmen ergriffen um die Verpflichtung der Anbieter, ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement einzurichten, zu überprüfen?

3. Ist in absehbarer Zeit die Gründung einer „Pflegekammer“ in Hamburg geplant, die insbesondere die Qualifikationsmaßnahmen des im Pflegebereich zuständigen Personals überprüft?