Zum Hauptinhalt springen

Herkunftssprachlicher Unterricht an Hamburgs Schulen

Donnerstag, 23.06.2022

Einleitung für die Fragen:

Hamburg ist eine internationale Stadt, in der eine Vielfalt an Sprachen gesprochen wird. Eine Auswertung der Schuljahresstatistik 2020/2021 hat ergeben, dass in 28,8 Prozent der Familien zuhause gar nicht oder selten Deutsch gesprochen wird. Rund 40 Prozent der Kinder wachsen zwei- oder sogar dreisprachig auf. Dies stellt für die Hamburger Schulen eine besondere Herausforderung dar, denn es ist wichtig für ihre Zukunft, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl die deutsche als auch ihre Herkunftssprache sicher beherrschen.

Im Herkunftssprachlichen Unterricht an Hamburger Schulen können Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationsgeschichte die Kenntnisse und Kompetenzen in der Sprache stärken, die bei ihnen zuhause als Familiensprache gesprochen wird. Zwar steht im deutschen Schulsystem das Lernen und Beherrschen der deutschen Sprache an erster Stelle, doch steht dieses Lernziel der Vertiefung der Herkunftssprache nicht entgegen. Studien zeigen, dass Unterricht in der Herkunftssprache nicht nur die Sprachkompetenz erweitert, sondern auch das Lernen der deutschen Sprache positiv beeinflusst. Sprachen lernen fällt umso leichter, je mehr Sprachen man spricht.

Wir fragen den Senat:

Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat mit dem herkunftssprachlichen Unterrichtsangebot an den Hamburger Schulen?

Frage 2: Welche Angebote gibt es in welchen Herkunftssprachen an welchen Schulstandorten?

Frage 3: In welchen Sprachen wurde das herkunftssprachliche Unterrichtsangebot seit 2016 besonders stark ausgebaut?

Frage 4: Welche Formen von herkunftssprachlichen Unterrichtsangeboten gibt es derzeit an Hamburger Schulen in Verantwortung der Behörde für Schule und Berufsbildung?

Frage 5: Welche Formen von herkunftssprachlichen Unterrichtsangeboten gibt es derzeit an Hamburger Schulen außerhalb der Verantwortung der Behörde für Schule und Berufsbildung?

Frage 6: Wie schätzt die Behörde für Schule und Berufsbildung die Qualität der herkunftssprachlichen Unterrichtsangebote außerhalb ihrer Verantwortung ein?

Frage 7: Wer kann bei der Behörde für Schule und Berufsbildung unter welchen Voraussetzungen Ressourcen und Unterstützung für die Einrichtung herkunftssprachlicher Unterrichtsangebote beantragen?

Frage 8: Wie wurde und wird die Einrichtung herkunftssprachlicher Unterrichtsangebote durch die Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt und begleitet?