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Holstenareal – Gut aufgehoben in öffentlicher Hand

Freitag, 25.07.2025

Einleitung für die Fragen:

Das rund 8,6?Hektar große Holsten?Areal in Hamburg?Altona steht nach Jahren des Stillstands vor einem Neustart:

Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft SAGA und der in Hamburg ansässige Projektentwickler Quantum haben sich mit der bisherigen Eigentümerin auf ein exklusives Kaufrecht verständigt; die eigentumsrechtliche Übertragung wird vorbereitet.

Mit dem Einstieg der öffentlichen Hand eröffnet sich die Chance, das Areal zu einem lebendigen, gemischt genutzten Quartier zu entwickeln?und die lange Hängepartie zu beenden. Politisch wurden bereits in der Vergangenheit zentrale Entwicklungsziele in einem Letter of Intent benannt und in das laufende Bebauungsplanverfahren eingespeist. Diese Leitplanken bilden die Grundlage für die nun anstehende Konkretisierung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1: Wie sind die weiteren Zeitabläufe und Verfahrensschritte nach Kaufvertragsabschluss

a) bei Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Altona-Nord 28?

b) bei Änderungen im Bebauungsplanverfahren?

Frage 2: Wie stellt sich der Wohnungsmix bezogen auf die geförderten Wohnungen im städtebaulichen Vertrag da. Kann der Anteil der geförderten Wohnungen erhöht werden, um dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Frage 3: Welche und wie viele Gebäude bzw. Gebäudeteile des ehemaligen Holsten?Brauereiareals sollen gemäß der ursprünglichen Planungsgrundlage erhalten werden? Ist es möglich den Anteil der zu erhaltenden historischen Bausubstanz zu erhöhen?

Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen sind für eine emissionsarme Lagerung, Aufbereitung und Entsorgung des anfallenden Bauschutts vorgesehen? (Bitte Zeitplan sowie Staub? und Lärmschutzvorkehrungen angeben.)

Frage 5: Welche weiteren Verpflichtungen muss der neue Eigentümer nach Auffassung des Senats übernehmen?