Integrationszentren nachhaltig und zukunftsorientiert aufstellen
Donnerstag, 25.06.2026
Einleitung für die Fragen:
Menschen mit Migrationsgeschichte, die nach Hamburg zuwandern, werden von Strukturen des Regelsystems, den Migrationsberatungsangeboten des Bundes sowie ergänzenden Hamburger Maßnahmen bei ihrem Integrationsprozess unterstützt. Wie im Regierungsprogramm ausgeführt, übernehmen auch die Hamburger Integrationszentren und die gesamte soziale Infrastruktur, die in den letzten Jahren gestützt wurde, eine große Rolle bei der Integration von Menschen in Hamburg. Diese Infrastruktur soll weiterhin bedarfsorientiert gestärkt und digitale Beratungsstrukturen sollen etabliert werden.
Die Hamburger Integrationszentren blicken auf eine langjährige Integrationsarbeit zurück, obwohl sich über die letzten zwei Jahrzehnte immer wieder die Ausgangslage geändert hat. Auch die letzten Jahre sind von veränderten Rahmenbedingungen geprägt, Bedarfslagen verändern sich weiterhin und werden insbesondere zuletzt verstärkt auch durch Entscheidungen auf Bundesebene fortlaufend beeinflusst. Den Hamburger Integrationszentren ist es dennoch gelungen, viele Zugewanderte verlässlich bei ihrem Integrationsprozess zu begleiten. Sie haben sie u.a. an die Regelsysteme herangeführt, sie zu Sprachfördermöglichkeiten beraten und bei Bedarf sozial stabilisiert.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Arbeit der Hamburger Integrationszentren auch künftig bedarfsorientiert, nachhaltig und zukunftsorientiert aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Frage 1: Welche Bedarfslage sieht der Senat für migrationsspezifische Beratung bei den Hamburger Integrationszentren (IZ), auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen bei den bundesfinanzierten Migrationsberatungsstellen? Welche Zielgruppen stehen im Fokus?
Frage 2: Wie will der Senat die Infrastruktur künftig bedarfsorientiert stärken?
Frage 3: Wie stellen sich die finanziellen Rahmenbedingungen dar und ist mit Einschnitten zu rechnen?
Frage 4: Welche Anforderungen werden an die Beratungsarbeit gestellt und welche Anforderungen aber auch Flexibilisierungsmöglichkeiten gelten für das Beratungspersonal?
Frage 5: Sind neue Schwerpunkte bei der Beratungsarbeit geplant? Wenn ja, welche?
Frage 6: Bislang obliegt die Steuerung der mobilen Einsätze, die mit der aktuellen Förderrichtlinie neu eingeführt wurde, den Trägern in eigener Verantwortung, soll dieses Vorgehen auch künftig beibehalten werden? Wenn nicht, welche Struktur ist hierfür vorgesehen und wie wird diese finanziell ausgestaltet?
Frage 7: Welche absehbaren Auswirkungen erwartet der Senat, insbesondere für die Ratsuchenden aber auch darüber hinaus? Soll in jedem Bezirk weiterhin ein Integrationszentrum bestehen? Wenn nein, warum nicht und auf welche Weise wird der regionale Bezug der Beratung in den Bezirken künftig sichergestellt?
Frage 8: Auf welcher Grundlage werden die künftigen Träger der IZ ausgewählt?
Frage 9: Wie ist der dazugehörige Zeitplan? Wurden die bisherigen Träger der IZ bereits über die Beendigung der derzeit geltenden Förderrichtlinie informiert?
- Danial Ilkhanipour (Fachsprecher:in Europa)
- Baris Önes (Fachsprecher:in Soziales)