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Interessenkonflikte bei Führungspersonal der HPA?

Dienstag, 24.04.2012

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beschäftigt in ihrem Geschäftsbereich F „Finanzen und Immobilien“, Untergliederung F3 „Immobilienmanagement“ den ehemaligen geschäftführenden Gesellschafter zweier Tochter-Unternehmen der Buss Group GmbH & Co. KG, Herrn Renko Schmidt. Herr Schmidt gehört innerhalb der HPA zu dem Mitarbeiterkreis außerhalb der Geschäftsleitung mit der höchsten Vertretungsbefugnis (bis zu 500 TEUR, ausgenommen Arbeits- und Hafenmietverträge).

 

Ich frage den Senat:

 

1. Zu welchem Datum hat Herr Schmidt seine Tätigkeit bei der HPA begonnen?

 

2. Wurde die von Herrn Schmidt angetretene Beschäftigung im Zuge eines Stellenausschreibungs- bzw. Bewerbungsverfahren vergeben?

2.1 Wenn ja, wie viele Bewerber gab es und wo wurde die Stellenausschreibung veröffentlich?

2.2 Wenn ja, zu welchen Konditionen wurde die Stelle ausgeschrieben und gab es bei der Einstellung von Herrn Schmidt hiervon abweichende Vertragsinhalte?

2.3 Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wurde der Aufsichtsrat der HPA gemäß § 1 Pkt. 3. mit der Einstellung von Herrn Schmidt befasst?

3.1 Wenn ja, in welcher Form und wann hat die HPA die beabsichtigte Einstellung von Herrn Schmidt den Aufsichtsratsmitgliedern und den mit der Verwaltung der HPA betrauten Behördenstellen informiert?

3.1.1 Wurden hierbei alle Fristen für den Versand und die Form von Tagesordnungen und Beschlussvorlagen in Anlehnung an den Hamburg Corporate Governance Codex eingehalten?

3.1.2 Wenn nein, welche anderen Fristen und Formvorgaben für die Versendung von Tagesordnungspunkten, Einladungen und Beschlussvorlagen gelten für die HPA und sind diese sinngemäß eingehalten worden?

3.2 Wenn ja, wurde der Aufsichtsrat über zum Zeitpunkt der Einstellung bestehende oder kürzlich vergangene Beteiligungen von Herrn Schmidt an Gesellschaften und Projekten informiert, die einen Interessenkonflikt sinngemäß § 2 Pkt. 7 der Satzung der HPA oder sonstigen Geschäftsvorfällen und –bereichen der HPA ergeben haben?

3.3 Wenn ja, wann hat der Aufsichtsrat der Einstellung von Herrn Schmidt zugestimmt?

3.4 Wenn nein, warum nicht?

 

4. Sollte die HPA der Auffassung sein, dass Herr Schmidt nicht zur in § 1 Pkt. 3 aufgeführten „zweiten Führungsebene“ gehört, wurden der Aufsichtsrat und die mit der Verwaltung der HPA betrauten Behördenstellen dennoch über die Einstellung von Herrn Schmidt informiert?

4.1 Wenn ja, wann und in welcher Form?

4.2 Wenn nein, warum nicht?

 

5. Gab es Geschäftsvorfälle und/oder Vertragsabschlüsse mit einem Unternehmen der Buss-Gruppe, an denen Herr Schmidt seit seinem Eintritt in die HPA mittelbar oder unmittelbar beteiligt gewesen ist?

5.1 Wenn ja, welcher Art waren diese und um welche Auftrags-, Vertrags- und/oder Vergabe-Volumina in Euro handelte es sich hierbei?

5.2 Wenn ja, wurde dem Aufsichtsrat darüber berichtet?