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Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 1.1 und 9.1

Donnerstag, 08.09.2011

Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.

Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht

a) des Zentrum für Personaldienste

b) des Landesbetriebs Rathaus-Service

c) der nettoveranschlagten Einrichtung Zentrum für Aus- und Fortbildung

d) der nettoveranschlagten Einrichtung Kasse Hamburg

e) des nettoveranschlagten Immobilienmanagements

f) der Hamburgischen Münze

(bitte beifügen)?

2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der fünf o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde, jeweils dar (für 1e) bitte analog Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010)?