Jahresabschlüsse 2010 der Landesbetriebe der Einzelpläne 1.1 und 9.1
Donnerstag, 08.09.2011
Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH. Sie unterliegen dem Gestaltungswillen von Senat und Bürgerschaft.
Gemäß § 87 LHO stellen Landesbetriebe und netto-veranschlagte Einrichtungen, die nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 264 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches auf. Dieser ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende eines Geschäftsjahres durch die Geschäftsführung aufzustellen.
Ich frage den Senat:
1. Wie lautet der Jahresabschluss 2010 sowie der Lagebericht
a) des Zentrum für Personaldienste
b) des Landesbetriebs Rathaus-Service
c) der nettoveranschlagten Einrichtung Zentrum für Aus- und Fortbildung
d) der nettoveranschlagten Einrichtung Kasse Hamburg
e) des nettoveranschlagten Immobilienmanagements
f) der Hamburgischen Münze
(bitte beifügen)?
2. Wie stellt sich die IST-Ergebnis 2010 der fünf o.g. Einrichtungen in der Systematik der Wirtschaftsplan-Fassung, die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 und 2012 gewählt wurde, jeweils dar (für 1e) bitte analog Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010)?