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Leistungen der Beihilfe

Freitag, 15.08.2008

In den letzten Jahren sind die Leistungen der Beihilfe immer weiter gekürzt worden, die Zuzahlungsbelastungen für die Beihilfeempfänger steigen stetig an.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann und inwieweit wurden der Leistungskatalog der Beihilfe seit Anfang 2002 geändert und aus welchen Gründen sind diese Änderungen erfolgt?

2. Gibt es weitere geplante Änderungen am Leistungskatalog der Beihilfe und wenn ja, wie sehen diese Änderungen aus und warum sollen sie erfolgen?

3. Ist inzwischen eine jahresdurchschnittliche Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge von höchstens 10 Arbeitstagen sichergestellt? Wenn nein, warum nicht?