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Luftreinhaltung in der Habichtstraße

Mittwoch, 05.09.2018

Mit der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom 30. Juni 2017 hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eine bundesweit wegweisende und fortschrittliche Strategie zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide vorgestellt. Dies soll sowohl durch flächendeckende als auch lokal wirksame Maßnahmen erfolgen, wobei für letztere Maßnahmen die Begebenheiten vor Ort und die Machbarkeit berücksichtigt wurden. Für die Stresemannstraße und die Max-Brauer-Allee ergaben diese Untersuchungen, dass Durchfahrtsbeschränkungen dort die wirksamste Maßnahme darstellen.

Für die Habichtstraße, welche oftmals die deutlichsten Grenzwertüberschreitungen in ganz Hamburg aufweist, wurde lediglich die lokal wirksame Maßnahme „Einsatz emissionsarmer Busse“ beschlossen, wodurch die Grenzwerte spätestens im Jahr 2025 eingehalten werden können. Eine Verlagerung des Kfz-Verkehrs für den Ring 2/ Habichtstraße führt, wie im Luftreinhalteplan dargelegt, unweigerlich zu regelmäßigen Rückstauerscheinungen. Dem gegenüber stehen 461 von NOx-Belastung betroffene AnwohnerInnen in der Habichtstraße (Tab. 53, Seite 123 des Luftreinhalteplans) im Jahr 2020. Aufgrund dieser Gegenüberstellung müssen Bürgerschaft und Senat Strategien entwickeln, um einerseits die Anwohner vor gesundheitsschädlicher Luft zu schützen und andererseits eine Durchfahrtsbeschränkung für die Habichtstraße auf der zentralen Verkehrsader „Ring 2“ zu vermeiden. In einer Anfrage der Bezirksversammlung Nord an die Umweltbehörde vom 21.11.2017 (Drs. 20/5297) wurde die Umweltbehörde aufgefordert, den Stand der vom Bund geförderten Fassadenbegrünungsstrategie der Behörde darzulegen. Obwohl diese Maßnahmen zu einer schnelleren Einhaltung der EU-Grenzwerte in der Habichtstraße beitragen würden, hat die Behörde in ihrer Antwort bislang keine umfassenden Informationen zum Stand der Fassadenbegrünungsstrategie sowie Auskünfte über alternative immissionsreduzierende Maßnahmen für die Habichtstraße vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat, die Luftqualität in der Habichtstraße noch vor 2025 deutlich zu verbessern, um Lebensqualität der Anwohner zu verbessern?

2. Wie werden sich die Immisionswerte für NOx in der Habichtstraße sowie in den umliegenden Straßen nach Durchsetzung der im Luftreinhalteplan definierten Maßnahmen entwickeln? Bitte tabellarisch nach Straße und prognostizierten Immissionswerten aufführen.

3. Gibt es Pläne des Senats zur Installation von Mooswänden oder anderer Lärm absorbierender Einrichtungen in der Habichtstraße?

4. Eine Untersuchung im Rahmen des Programms der lautesten Straßen zur Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduktion im Bereich Habichtstraße/ Nordschleswiger Straße zur Lärmreduzierung hat ergeben, dass Tempo 30 negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zwischen Eulenkamp und Alter Teichweg hätte (siehe Drs. 20/5297). In welchem Umfang könnte die Einführung einer Tempo-30-Zone in der gesamten Habichtstraße dahingegen die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung senken?

5. Die BUE wurde zum 1.2.2018 personell verstärkt, unter anderem um eine Fassadenbegrünungsstrategie zu entwickeln. Wie ist der aktuelle Stand der Fassadenbegrünungsstrategie und welche Schritte wurden bereits umgesetzt?

6. Wie haben sich die NOx-Werte an der Messstation Habichtstraße seit Veröffentlichung des Luftreinhalteplans am 30. Juni 2017 im direkten Vergleich zu den Werten in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße bis heute entwickelt? An wie vielen Tagen waren die Werte in der Habichtstraße höher als in besagten anderen Straßen?

7. Wie positioniert sich der Senat zur Bundesratsinitiative des Berliner Senats, welche die verpflichtende Hardware-Nachrüstung von Diesel-PKW durch die Automobilhersteller zum Ziel hat? (Siehe Drs. 236/18 des Deutschen Bundesrates vom 31. Juni 2018)