Zum Hauptinhalt springen

Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Montag, 10.08.2015

Am 01.07.2015 wurde im Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf das bundesweit erste medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) feierlich eröffnet. Das Zentrum soll die ambulante medizinische Versorgung von erwachsenen Menschen mit geistigen und komplexen Mehrfachbehinderung in Hamburg verbessern.

Somit wird Hamburg der Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention des Artikels 25 gerecht, Menschen mit Behinderung Zugang zu medizinischer Versorgung in der gleichen Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen zu ermöglichen.

Der Landesaktionsplan zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Drs. 20/6337) wurde im Dezember 2012 vom Hamburger Senat verabschiedet. Der Landesaktionsplan wird beständig fortgeschrieben und mit neuen Handlungsfeldern ergänzt. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein auf Dauer angelegter offener, dynamischer Prozess, in dem Ausschussempfehlungen der Hamburgischen Bürgerschaft berücksichtigt werden.

Die Bürgerschaft hat den Senat anlässlich der Beratungen des Landesaktionsplans ersucht, die Verbesserung der medizinisch-diagnostischen Versorgung für mehrfach schwerbehinderte Menschen weiter voranzutreiben und die Errichtung eines medizinischen Kompetenzzentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen zu prüfen. (Drs. 20/9570, Nr. 1 e. und 1f.)

Die Hamburger Gesundheitssenatorin hat die Umsetzung dieses Vorhabens auf Bundesebene maßgeblich vorangebracht. Die Schaffung von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung wurde in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgenommen. Die notwendigen bundesgesetzlichen Änderungen wurden zwischenzeitlich vorgenommen. Hamburg hat damit bei der medizinischen Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung eine wichtige Vorreiterrolle übernommen und mit der Eröffnung des MZEB die bundesweit erste Einrichtung dieser Art etabliert.

In der Vorlage des Berichts zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans wurde das Bürgerschaftliche Ersuchen beantwortet (Drs. 20/14150) und mitgeteilt, dass die Ev. Stiftung Alsterdorf ein Ambulantes Kompetenzzentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen realisieren wird.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Am 01.07.2015 wurde das MZEB offiziell eröffnet. Wann hat das MZEB seine Arbeit konkret aufgenommen?

2. Wie gut wird das MZEB bislang angenommen?

3. Welche medizinischen Versorgungsangebote bietet das MZEB?

4. Welche medizinischen Versorgungsangebote gab es bislang in Hamburg für erwachsene Menschen mit Behinderung?

5. Wer war in die Planung des MZEB involviert?

6. Welche gesetzlichen Regelungen mussten berücksichtigt werden? Waren Ergänzungen des gesetzlichen Rahmens notwendig?

7. Von wem wird das MZEB genutzt? Werden auch Patienten behandelt, die nicht in Hamburg wohnhaft sind?

8. Ist ein weiteres MZEB an einem anderen Standort geplant?