Mehr Geld für Hamburgs Wälder – Umsetzung des „Sonderfonds Wald“
Montag, 15.09.2025
Einleitung für die Fragen:
Für die aufgrund des Klimawandels stark in Mitleidenschaft gezogenen Hamburger Wälder wurden auf Antrag der rot-grünen Koalition am 15.12.2022 in der Bürgerschaft zum Doppelhaushalt 2023-2024 über einen „Sonderfonds Wald“ 1,2 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Mit der Drucksache 22/10301 wurden 100.000 Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zum Waldumbau sowie Mittel in Höhe von jeweils bis zu 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Sanierung von Forstgebäuden in allen betroffenen Bezirken zusätzlich bereitgestellt.
In der Drucksache 22/14188 wurden die ersten Maßnahmen dargestellt, die bisher aus den Mitteln umgesetzt bzw. in Angriff genommen wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Frage 1: Welche durch den „Sonderfonds Wald“ finanzierten Maßnahmen zum Schutz bzw. zum Umbau des Waldes sind in welcher Höhe jeweils bislang umgesetzt worden? (Bitte mit Angaben der Maßnahmen, der jeweiligen Revierförstereien und der jeweiligen Kosten.) Sollte es noch Restmittel geben: Welche weiteren Maßnahmen sollen aus dem „Sonderfonds Wald“ noch finanziert werden?
Frage 2: Mit Blick auf die geplanten Sanierungen an Gebäuden der Revierförstereien: Welche Gebäude und Liegenschaften in den folgenden Forstrevieren wurden hinsichtlich ihres Sanierungsbedarfs untersucht, und welche konkreten Sanierungsbedarfe wurden jeweils festgestellt? (Bitte jeweils mit Angabe der geschätzten Sanierungskosten pro Gebäude/Liegenschaft):
- Niendorfer Gehege
- Hausbruch
- Eißendorf
- Duvenstedter Brook
- Wohldorf-Ohlstedt
- Volksdorf
- Bergedorf
- Klövensteen
Frage 3: Welche Kosten sind bislang im Zusammenhang mit der Ermittlung des Sanierungsbedarfs entstanden, und über welche Haushaltsmittel bzw. Stellen wurden diese finanziert?
Frage 4: Gibt es auf Grundlage der ermittelten Bedarfe bereits Planungen oder Überlegungen zur konkreten Umsetzung und Finanzierung der Sanierungen an den jeweiligen Standorten? Wenn ja, welche?
Frage 5: Falls noch keine belastbaren Informationen zu den Sanierungsbedarfen vorliegen: Wann ist mit einer vollständigen Erhebung und Auswertung der Bedarfe zu rechnen?
Vorbemerkung: In der Drucksache 22/14188 heißt es: "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 über die Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 ist der „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) im Umfang von rund 60 Milliarden Euro zu reduzieren. Aufgrund des Urteils müssen alle KTF-bezogenen Planungen ab 2024 nun von der Bundesregierung neu überprüft werden. Derzeit ist nicht abschätzbar, ob der Bund Programme zum Beispiel im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ oder des „Klimaangepassten Waldmanagements“ auflegt, von denen die Freie und Hansestadt Hamburg als Zuwendungsempfängerin (für die Revierförstereien) profitieren könnte."
Frage 6: Zu welchen Ergebnissen ist man diesbezüglich gekommen?
Frage 7: Gibt es weitere Anstrengungen, Bundesmittel oder Programme zur Verbesserung des Zustandes des Waldes zu nutzen, und, wenn ja, welche?
Frage 8: Können Maßnahmen über das „Bundes-Sondervermögen Infrastruktur“ angemeldet werden und ist dies vorgesehen?