Mietenmelder: Start der Taskforce
Donnerstag, 10.09.2026
Einleitung für die Fragen:
Bezahlbares Wohnen ist ein Kernanliegen der Hamburger Regierungskoalition. Neben dem Bau von bezahlbaren Wohnungen ist der Mieter:innenschutz dabei von zentraler Bedeutung. Der Hamburger Wohnungsmarkt ist ein Mietwohnungsmarkt und Hamburg nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten im Mieter:innenschutz aus. Mit den Verbesserungen im Mietrechtspaket II der Bundesregierung stehen zudem zentrale Hamburger Forderungen zu Indexmieten (Drs. 22/9028) und der Regulierung möblierten Wohnraums (Drs. 21/18917) vor der Erfüllung. Laut Zensus 2022 liegt die Hamburger Durchschnittsmiete im Bestand bei 9,16 Euro/m² und 60 Prozent aller Mieten liegen unter 10 Euro/m². Von 2011 bis 2025 wurden über 33.000 neue Sozialwohnungen errichtet. Der Bestand liegt aktuell bei rund 83.000 und ist stabil (siehe Drs. 23/4967). Deutschlandweit wird seit Jahren jede zehnte Sozialwohnung in Hamburg errichtet.
Gleichzeitig ist klar, dass überhöhte und rechtlich unzulässige Mieten in Hamburg nicht hinnehmbar sind. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um Mieter:innen bei Neuvermietungen vor überhöhten Mietforderungen zu schützen; Hamburg hat sich daher auf Bundesebene wiederholt für ihre Verlängerung eingesetzt. Im Bestand reguliert die auf 15 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze die möglichen Mieterhöhungen. Zugleich ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in seiner heutigen Form kaum wirksam, da den Vermieter:innen nachgewiesen werden muss, dass sie ein knappes Wohnungsangebot gezielt ausgenutzt haben. Eine Miete gilt als unangemessen hoch, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn die Miete über 50 Prozent überhöht ist, kann das nach § 291 Strafgesetzbuch den Tatgestand des Wuchers erfüllen. Hamburg setzt sich seit Jahren für eine Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ein, die dieses schwer nachweisbare subjektive Tatbestandsmerkmal streicht, stärker auf objektive Kriterien abstellt und den Bußgeldrahmen erhöht. Ergänzend wurde in Hamburg auf Antrag von Rot-Grün der Mietenmelder und eine Taskforce als zentrale Anlaufstelle gegen Mietwucher bzw. Mietpreisüberhöhungen geschaffen, die Hinweisen auf Mietpreisüberhöhungen nachgeht.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Frage 1: Wie viele Meldungen zu überhöhten Mieten sind bis zum 31.08.2026 jeweils über die Mietwucher-App und den Mietenmelder eingegangen? Bitte nach Monaten, Bezirk und Überhöhung um mindestens 20 oder 50 Prozent getrennt angeben.
Frage 2: Sind die Meldungen über die Mietwucher-App mit denen des Mietenmelders zu vergleichen? Wenn es Unterschiede gibt, warum und wie werden diese behandelt?
Frage 3: Wann hat die Taskforce für die Bearbeitung der Meldungen ihre Arbeit aufgenommen?
Frage 4: Wie viele der vorgesehenen Stellen des Sachgebiets Mietpreisüberhöhung sind besetzt?
Frage 5: Wie wurden die neuen Mitarbeitenden des Sachgebiets Mietpreisüberhöhung qualifiziert, um eine adäquate Bearbeitung der Fälle gewährleisten zu können?
Frage 6: Wie viele Meldende konnten seit 1. Juli 2026 kontaktiert werden, um über die Änderung der Zuständigkeit zu informieren?
Frage 7: Wie ist das weitere Vorgehen nach Eingang einer Meldung zur Mietpreisüberhöhung?
Frage 8: Wie viele Begehungstermine konnten vereinbart werden?
Frage 9: Wie viele Begehungen haben stattgefunden?
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)