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Nachfragen zu Drs. 22/01299 - Kooperation zwischen der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (BKHS) und dem Europa-Kolleg Hamburg (EKH)

Donnerstag, 01.10.2020

Durch Beschluss (Drs. 21/13947) der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 12.07.2017, erhält das Europa-Kolleg Hamburg (EKH) einen Zuschuss von 50.000 Euro im Jahr 2017 und ab 2018 einen jährlichen Zuschuss von 100.000 Euro als Anschubfinanzierung. Dieser Zuschuss ist für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (BKHS) zu verwenden.

Zu den Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 22/01299 ergeben sich Nachfragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

Frage 1: Der Senat hat in der Drs. 22/01299 ausgeführt, dass Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Jahr 2017 in den nachfolgenden Haushalt übertragen wurden, so dass insgesamt Mittel in Höhe von 150.000 Euro für das Jahr zur Verfügung standen. Dabei betrugen die Ausgaben 120.640,06 Euro. Eine Übertragung der Mittel (29.359,94 Euro) in dem nachfolgenden Jahr fand laut Drs. 22/01299 nicht statt. Wurden die nicht verausgabte Mittel für die Bewilligungsjahre 2017 und/bzw. 2018 in Höhe von 29.359,94 Euro entsprechen zurückgefordert und wann und in welcher Höhe ist die Rückzahlung bei der BWFGB erfolgt?

 

Frage 2: Bei einem Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.00,00 Euro für das Jahr 2019 betrugen die Ausgaben im Bewilligungsjahr 2019 genau 100.000,00 Euro.

Wie gliedern sich die Ausgaben jeweils in den Jahren 2018 und 2019 auf, und zwar aufgegliedert nach

a) Finanzierung von Stiftungsprofessuren,

b) Fellowships,

c) Stipendien,

d) wissenschaftliche Vorhaben,

e) Workshops,

f) Informationsveranstaltungen,

g) Tagungen,

h) Kongressen,

i) Ausstellungen,

j) sonstige Titel (Bitte tabellarisch aufschlüsseln für 2018 und 2019)?

 

 

Frage 3: Ein Fellow-Programm - 2018 sechs Fellows (1 x 2 Monate, 2 x 1 Monat, 3 x 3 Monate) und 2019 vier Fellows (1 x 1 Monat, 3 x 3 Monate) - ist Bestandteil der Kooperation zwischen EKH und der BKHS. Diese Aktivitäten werden personell durch eine 50%-Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters unterstützt.

Aus welchem Haushaltsmittel wird die 50%-Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters finanziert und in welcher Höhe jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

 

Frage 4: Wurden Mittel der Zuwendungsbescheide 2018, 2019 und/bzw. 2020 für Mitarbeiter verwendet?

Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Aufgaben?

 

Frage 5: In der Antwort zu Frage zu Frage 9 der Drs. 22/01299 wird angegeben, dass in den Jahren 2018 und 2019 zehn Stipendien an Fellows vergeben wurden. Im Jahr 2020 wurden an 20 Studierenden Reisekostenstipendien gewährt.

Aus welchen Hochschulen und Fakultäten kommen jeweils wie viele von ihnen? Bitte bezogen auf die Hochschulen und deren Fakultäten, Fachbereichen, Departments oder Studiendekanaten aufschlüsseln.

 

Frage 6: In der Antwort zu Frage 12 der Drs. 22/01299 werden elf Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit der Kooperation von EKH und BKHS und der gemeinsam geförderten Programme entstanden sind, erwähnt.

Wurden in den jeweiligen Publikationen, die o.g. Förderung von EKH und BKHS erwähnt?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

b) Wenn nein, wird die o.g. Förderung in bevorstehende Veröffentlichungen Berücksichtigung finden?

 

Frage 7: In der Antwort zu Frage 6 der Drs. 22/01299 werden mehrere Forschungsseminare als Veranstaltungen im Rahmen der Kooperation zwischen EKH und BKHS erwähnt. Aus dem Überblick: Forschungsseminare am Institute for European Integration (https://europa-kolleg-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/07/170629-Forschungsseminare_ML.pdf) ist nicht zu ersehen, dass überhaupt eine Kooperation zwischen EKH und BKHS stattfand.

Worin bestand die Kooperation bei Forschungsseminare zwischen EKH und BKHS und weshalb wird eine etwaige Kooperation gegenüber dem Teilnehmer verschwiegen?

 

Frage 8: Seit 1978 ist das „Institute für European Integration“ Teil des Europa-Kollegs (EKH) und gleichzeitig eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Hamburg. Dem Direktorium der EKH obliegt die wissenschaftliche Leitung des Instituts. Aktuell umfasst das Direktorium nur eine Frau.

Welche Maßnahmen planen EKH und Universität Hamburg, um den Direktorinnenanteil an der EKH zu erhöhen?

 

Frage 9: Welche geschlechtersensiblen Komponenten und Leitlinien werden an der Universität Hamburg und an der EKH bezgl. die Berufungsverfahren berücksichtigt?

 

Frage 10: Welche Position nimmt die BWFGB in Bezug auf den Frauenanteil am Direktorium der EKH ein?

 

Frage 11: Wie sieht die gegenwärtige Jahresplanung über die gemeinsamen Aktivitäten von EKH und BKHS aus und welche Aktivitäten sollen 2021 stattfinden?

 

Frage 12: Wie hoch sind gegenwärtig die bestehenden Haushaltsreste?