Neubau des Berufsgenossenschaftlichen (BG) Klinikums Hamburg
Dienstag, 17.06.2025
Einleitung für die Fragen:
Das BG Klinikum Hamburg ist eine medizinische Einrichtung im Trägerverbund der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gehört zur BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH, deren Konzerngeschäftsführung ihren Sitz in Berlin hat.
Seit seiner Eröffnung im Jahr 1959 ist das BG Klinikum Hamburg kontinuierlich gewachsen, um den steigenden medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Trotz zahlreicher Um- und Anbauten sind viele Bereiche inzwischen an ihre Kapazitäts- und Belastungsgrenzen gelangt. Baulich wie auch medizinisch entspricht die bestehende Infrastruktur mit nahezu 740 Betten nicht mehr den Anforderungen einer modernen Krankenhausarchitektur. Aus diesem Grund haben die Träger entschieden, das Klinikum in einem Neubau direkt neben den bestehenden Gebäuden neu zu errichten.
Die BG Kliniken übernehmen als medizinische Leistungserbringer zentrale Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, die einen eigenständigen Zweig der deutschen Sozialversicherung darstellt.
Sie stehen damit als eigene Säule neben der regulären über die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten stationären medizinischen Versorgung in den Hamburger Plankrankenhäusern.
Aktuell sind bei den Trägern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) rund 67,2 Millionen Menschen über die allgemeine Unfallversicherung sowie die Schülerunfallversicherung gegen die Folgen von Arbeits-, Wege-, Schul- und Schulwegunfällen sowie Berufskrankheiten abgesichert. Zudem sind etwa 3,7 Millionen Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland automatisch Mitglied dieser Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit gewährleistet die gesetzliche Unfallversicherung eine möglichst umfassende gesundheitliche, soziale und berufliche Rehabilitation, bietet finanzielle Entschädigung und – wenn erforderlich – eine lebenslange Nachsorge. Darüber hinaus verfolgt sie mit Nachdruck das Ziel der Prävention, etwa durch Aufklärungsmaßnahmen, verbindliche Vorschriften und Prüfverfahren sowie umfassende Fortbildungsangebote, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Im Rahmen der Planungen für den erforderlichen Neubau sind Überlegungen bekannt geworden, die Versorgung von Unfallopfern mit der Traumatologie am UKE zusammenzuführen und auf diese Weise ein noch leistungsstärkeres norddeutsches Trauma-Zentrum zu schaffen. In diesem Fall würde ein Neubau auf dem Gelände des UKE stattfinden. Die in Bergedorf verbleibenden Arbeitsgebiete könnten in den bestehenden Räumlichkeiten bleiben.
Entscheidungen, solche Planungen ernsthaft zu verfolgen und bisher beauftragte Planungen anzupassen sind seitens der begleitenden Behörden voraussetzungsreich und noch nicht gefallen. Sie werden frühestens Ende des Jahres 2025 erwartet.
Bisher hat sich der Träger des BG-Klinikums zu den bekannt gewordenen Überlegungen auch noch nicht geäußert. In Bergedorf wird gleichwohl ein Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung befürchtet.
Wir fragen den Senat:
Frage 1: Mit welchen Betten/Abteilungen und warum ist das BG Klinikum Boberg Teil des aktuell gültigen Hamburger Krankenhausplans?
Frage 2: In welchem Umfang nimmt das BG Klinikum an der Notfallversorgung in Hamburg teil?
Frage 3: Wer entscheidet über die Zukunftspläne des Krankenhauses im Hinblick auf den Neubau?
Frage 4: Welche Rolle kommt welchen Hamburger Behörden bzw. der zuständigen Landesbehörde bei diesen Entscheidungen zu und warum?
Frage 5: Es heißt, dass bis Ende des Jahres 2025 eine Entscheidung fallen soll. Welche Parameter liegen dieser Entscheidung zu Grunde und was ist der Gegenstand dieser Entscheidung?
Frage 6: Wie ist der aktuell gültige Planungsstand?
Frage 7: Was ist, zeitlich gesprochen, der Planungshorizont, der den aktuellen Planungen einerseits und den aktuellen „Überlegungen“ zu Grunde liegt?
Frage 8: Die Überlegungen, eine Kooperation mit dem UKE am Standort des UKE einzugehen, betreffen das Universitätsklinikum. Welche Gremien des UKE sind hier in die Entscheidung einbezogen, wann sollen hierzu Entscheidungen getroffen werden, inwiefern ist die Wissenschaftsbehörde beteiligt und welche Planungen gibt es, hierüber auch der Hamburgischen Bürgerschaft zu berichten?
Frage 9: Wo liegen aus Sicht der zuständigen Behörde die Chancen und Risiken einer Kooperation mit dem UKE?
- Simone Gündüz (Fachsprecher:in Hamburg/Schleswig-Holstein)
- Nils Hansen (Fachsprecher:in Schule)
- Claudia Loss (Fachsprecher:in Gesundheit)
- Alexander Mohrenberg (Fachsprecher:in Umwelt, Klima und Energie)
- Philine Sturzenbecher (Fachsprecher:in Wissenschaft und Forschung)
sowie
- Linus Görg und Jenny Jasberg (GRÜNE)