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Neuer Elektrobus-Betriebshof in Meiendorf (II)

Montag, 29.08.2022

Einleitung für die Fragen:

Die HOCHBAHN plant auf einem rund 28.000 m2 großen Gewerbegrundstück an der Meiendorfer Straße den Bau des ersten reinen Elektrobus-Betriebshofs in Deutschland für insgesamt 128 E-Busse. Der neue Betriebshof ermöglicht den weiteren Ausbau der emissionsfreien Flotte im Rahmen des Hamburg-Takts und wird künftig für eine bessere Erschließung des Hamburger Nordostens (vor allem Bergstedt, Volksdorf, Rahlstedt, Sasel sowie Farmsen-Berne) sorgen. Die Busse werden dann näher an ihren eigentlichen Einsatzpunkten stationiert und unnötige Leerfahrten vermieden (vgl. Drucksache 22/1876).

Die Anlage selbst steht ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit: Alle Carportdächer werden begrünt und mit Photovoltaikanlagen bestückt. Für die Waschanlage wird Regenwasser gesammelt und wieder aufbereitet. Auch die Schallschutzwand wird begrünt.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

Frage 1: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Neubaus des Elektrobus-Betriebshofs an der Meiendorfer Straße dar?

Frage 2: Wie stellt sich der Stand des Baugenehmigungsverfahrens dar? Welche zeitliche Perspektive wird für die Baugenehmigung angestrebt?

Frage 3: Liegt bereits die hydrologische Berechnung vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Wann wird sie dem benachbarten Entwässerungsverband Meiendorfer Rund e.V. zur Kenntnis gegeben?

Frage 4: Welche zeitliche Perspektive wird für den Bau und die Inbetriebnahme des neuen Elektrobus-Betriebshofs angestrebt?

Frage 5: Inwieweit soll im Zusammenhang mit dem neuen Elektrobus-Betriebshof an der Meiendorfer Straße der Einmündungsbereich Meiendorfer Straße (Hauptstraße) / Meiendorfer Straße (Stichstraße Richtung Meiendorfer Rund) signalisiert werden?

Frage 6: Inwieweit ist in diesem Zusammenhang eine Verlängerung der separaten Linksabbiegespur stadtauswärts geplant?

Frage 7: Inwieweit werden im Zusammenhang mit diesem Kreuzungsumbau auch bereits zusätzliche Bushaltestellen vorgesehen, zur weiteren Umsetzung des Hamburg-Takts in diesem Bereich?

Vorbemerkung: Sowohl der neue Elektrobus-Betriebshof als auch der Entwässerungsverband Meiendorfer Rund e.V. entwässern über den Grenzgraben in den Stellmoorer Quellfluss.

Frage 8: Wer ist für den Grenzgraben zuständig und verantwortlich?

Frage 9: Inwieweit befindet sich der Grenzgraben in einem wasserbaulichen Zustand, der auch erhöhte Durchlaufmengen durch Starkregenereignisse aufnehmen kann?

Frage 10: Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu einem Rückstau im Rückhaltebecken des Entwässerungsverbands auf dem Flurstück 5572 kommt?

Vorbemerkung: Gemäß § 2 Nr. 16 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 121 vom 4. April 2007 ist eine im Bebauungsplan näher gekennzeichnete Fläche im Bereich des Grenzgrabens zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als naturnaher Gewässerbegleitstreifen mit standorttypischen Gehölzpflanzungen und Initialanpflanzungen von Uferstauden zu entwickeln und zu erhalten. Die vorhandene Grabenböschung ist mit wechselnden Böschungsneigungen abzuflachen.

Frage 11: Wer ist für die Umsetzung dieser Maßnahmen zuständig und verantwortlich?

Frage 12: Sind diese Maßnahmen bereits erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und wann und durch wen sollen sie erfolgen?