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Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin

Mittwoch, 18.03.2009

Die Kultusministerkonferenz hatte am 19.11.1999 das Positionspapier "Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin" verabschiedet.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Abschluss von sogenannten Chefarztverträgen mit Hochschullehrer/innen in der Medizin in Hamburg?

 

2. Seit wann werden die bisher mit dem Liquidationsrecht verbundenen C4- und C3- bzw. W3- W2-Stellen ausschließlich im Sinne des neuen Personalrechts ausgeschrieben?

 

2 a. Welche Formulierung wird hierzu im Ausschreibungstext verwendet?

 

3. In wie vielen Fällen sind bereits Berufungsangebote nach dem neuen Personalrecht erfolgt?

 

3 a. In wie vielen Fällen konnten bereits Verträge nach dem neuen Personalrecht abgeschlossen werden?

 

4. Nach welchem Modell (Kombinationslösung; reine Vertragslösung mit einem Vertrag; reine Vertragslösung mit zwei Verträgen) werden die Verträge ausgestaltet bzw. sollen sie zukünftig ausgestaltet werden?

 

4 a. Ist der Abschluss von Kombinationsverträgen der Regelfall oder ist diese Möglichkeit auf Ausnahmen begrenzt?

 

5. Nach welchen Kreiterien werden die Vergütungen der Chefärzte festgesetzt? Welche Leitlinien hat das Kuratorium vorgegeben?

 

6. Gibt es eine Dienstvereinbarung für die Lohngestaltung mit dem Personalrat für das wissenschaftliche Personal? Wenn ja, wie lautet die Regelung? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Wie wird in den privatrechtlichen Verträgen die Freiheit von Forschung und Lehre und die Zulässigkeit zur Abnahme öffentlicher Prüfungen sichergestellt?

 

8. Auf welcher Grundlage führen die Chefärztinnen und Chefärzte des UKE den dienstrechtlichen Titel "Professorin" bzw. "Professor", wenn keine Ernennung als Beamtin bzw. Beamter erfolgt?

 

9. Auf welcher Grundlage führt der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKE, Herr Dr. Debatin, den Titel "Professor"?