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Oldenfelder Bürgerpark

Donnerstag, 09.07.2020

Einleitung für die Fragen:

Mit einem dreitägigen Fest wurde im Mai 1977 im Beisein des damaligen Ersten Bürgermeisters Hans-Ulrich Klose der Oldenfelder Bürgerpark im Grünzug Berner Au eingeweiht. Die Initiative zum Bau des Oldenfelder Bürgerparks, vor Ort auch „Hanni-Park“ genannt, ging vom Förderkreis „Grünzug Berner Au“ aus, einem Zusammenschluss des Bürgervereins Oldenfelde, des SC Condor, der FF Oldenfelde-Siedlung und der Panzergrenadierbrigade 17.

Da dem Bezirksamt Wandsbek nicht genügend Mittel zum Bau der Grünanlage südlich der Stargarder Straße zur Verfügung standen, wurde ein ungewöhnlicher Weg beschritten: Mit einer Nutzungsvereinbarung vom 1. Juli 1975 wurde ein ca. 12.900 qm großer Teil des städtischen Flurstücks 4 (heute 4103) der Gemarkung Oldenfelde, südlich der Stargarder Straße, dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. gegen eine jährliche Anerkennungsgebühr von 20 DM auf unbestimmte Zeit überlassen. Der Bürgerverein Oldenfelde e.V. verpflichtete sich im Gegenzug, die Fläche nach einem Gestaltungsplan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung des Bezirksamts als Grünanlage herzurichten, was anschließend mit Hilfe des Förderkreises „Grünzug Berner Au“ und im Zuge einer Übung der Panzergrenadierbrigade 17 erfolgte. Die Bezirksversammlung Wandsbek beteiligte sich mit Sondermitteln in Höhe von 10.000 DM. Nach Fertigstellung der Grünanlage erfolgte die Abnahme durch die beteiligten Dienststellen des Bezirksamts.

Schon damals war beabsichtigt, dass es sich hierbei nur um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Übernahme der Fläche durch das Bezirksamt als öffentliche Grün- und Erholungsanlage handeln sollte. Dementsprechend setzt auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 vom 2. Februar 1981 entlang der Berner Au, zwischen Stargarder Straße und Rahlstedter Weg und damit auch für den Oldenfelder Bürgerpark, eine „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ fest. Diese ist Bestandteil des Grünzugs Berner Au, einer der Hauptgrünzüge des Bezirks Wandsbek.

In der Nutzungsvereinbarung von 1975 verpflichtete sich der Bürgerverein Oldenfelde, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen und die ständige Pflege auf seine Kosten zu übernehmen. Er sollte auch für die notwendige Verkehrssicherheit des Grundstücks sorgen und die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Benutzung der Fläche ergeben können, freihalten. Abweichend hiervon hat allerdings das Bezirksamt Wandsbek jahrelang auch Aufgaben der Pflege und Unterhaltung dieser Grünanlage übernommen, so, als handele es sich bereits um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Zuständigkeit.

Im Zuge der Zentralisierung der bezirklichen Liegenschaftsabteilungen bei der Finanzbehörde und der späteren Beauftragung der Sprinkenhof GmbH als Verwalterin der Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens sind die gewohnheitsmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen seitens des Bezirksamts jedoch irgendwann nicht mehr umgesetzt worden. Ende 2015 erkannte die Finanzbehörde, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH, an, dass durch jahrlange Praxis eine stillschweigende Vertragsänderung eingetreten ist und daher die Zuständigkeit für die Pflege und Verkehrssicherung bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Seitdem erfolgt die Pflege durch die Stadt bzw. die seit 1. Juli 2016 mit der Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens beauftragte Firma Gladigau, allerdings nicht in dem Umfange wie es für eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage notwendig wäre.

Hamburg ist eine wachsende Stadt, an vielen Stellen entstehen neue Wohnungen. Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich den Bau von 10.000 neuen Wohnungen zu genehmigen. Eine wachsende Stadt braucht aber auch mehr und bessere Grünanlagen.

Mit ihrem strategischen Planungsansatz „Qualitätsoffensive Freiraum“ verfolgt die Stadt daher das Ziel, in einer kompakter werdenden Stadt die Freiraumqualitäten zu verbessern: Neue Wohnungsbauvorhaben sollen immer mit einer Aufwertung von Freiräumen im Quartier kombiniert werden und zu einem „grünen Mehrwert“ für alle führen.

In ihrer Sitzung am 30. November 2017 hat die Bezirksversammlung Wandsbek beschlossen, dass der Oldenfelder Bürgerpark perspektivisch durch das Bezirksamt Wandsbek als öffentliche Grün- und Erholungsanlage übernommen werden soll (BV-Drs. 20-5149).

 

Frage 1: Strebt das Bezirksamt Wandsbek eine Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks als öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Verantwortung und Zuständigkeit an?

Frage 2: Welche einzelnen Schritte sind hierfür zu gehen?

Frage 3: Inwieweit wurde mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bereits eine Einigung über die Höhe der Werterstattung für die Übernahme des Grundstücks des Oldenfelder Bürgerparks in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts („Kaufpreis“) erzielt? Wann und zu welchem Preis/qm?

Frage 4: Inwieweit besteht eine Zusage seitens der BUE, dem Bezirksamt die für die Werterstattung erforderlichen Mittel bereitzustellen?

Frage 5: Gleich nebenan, nördlich der Stargarder Straße, befindet sich die Altlast 7442-002/00 (Stargarder Straße), vergleiche Drucksache 19/3073. Inwieweit ist von dieser Altlast auch der Oldenfelder Bürgerpark betroffen oder könnte dies sein?

Frage 6: Im Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 ist für die kompletten heutigen Flurstücke 3862 und 4103 „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt. Der Oldenfelder Bürgerpark wurde jedoch nur auf einer Teilfläche des Flurstücks 4103 errichtet, die restlichen Flächen werden noch heute größtenteils als Grabeland genutzt.

Inwieweit strebt das Bezirksamt Wandsbek an, nach einer entsprechenden Flurstücksteilung tatsächlich (zunächst) nur den Oldenfelder Bürgerpark als öffentliche Grün- und Erholungsanlage in die Verantwortung und Zuständigkeit des Bezirksamts zu übernehmen und das Grabeland unangetastet zu lassen?

Frage 7: Wann ist eine Aufnahme des Vorhabens „Oldenfelder Bürgerpark“ in das bezirkliche Arbeitsprogramm Grün zu erwarten?

Frage 8: Welche zeitliche Perspektive ist für die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks als öffentliche Grün- und Erholungsanlage in die Verantwortung und Zuständigkeit des Bezirksamts Wandsbek aus heutiger Sicht realistisch?