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Personalentwicklung der Polizei seit 2011

Mittwoch, 22.05.2019

Hamburg ist eine sich dynamisch entwickelnde Metropole. Wachsende Einwohnerzahlen, Veränderungen der großstadttypischen Kriminalität und die auch für Hamburg bestehende grundsätzliche Bedrohung durch islamistischen Terror sind Entwicklungen, an die die Sicherheitsbehörden kontinuierlich angepasst werden müssen, damit sie für diese Herausforderungen gewappnet sind. Aus diesem Grund wurden mit Eintritt in die Regierungsverantwortung im Jahr 2011 die von der Vorgängerregierung abgesenkten Einstellungszahlen bei der Polizei durch den SPD-Senat wieder deutlich erhöht.

In der 21. Legislaturperiode wurde im Jahr 2016 daher neben der „Einstellungsoffensive 300+“ – also der Erhöhung der Stellenanzahl des Polizeivollzugs bis zum Jahr 2021 um 300 Stellen auf 8.000 – ein ganzes Maßnahmenbündel zur Personalverstärkung der Polizei aufgelegt, um so innerhalb dieses fünf-Jahres-Zeitraums insgesamt rund 500 Polizistinnen und Polizisten mehr als bisher für die eigentliche Polizeivollzugsarbeit einsetzen zu können.

Um das übergeordnete Ziel, nämlich die Stärkung des Polizeivollzuges, möglichst schnell zu erreichen, wurde daher parallel zur Erhöhung der Einstellungszahlen bei den Polizeivollzugsbeamten auch die Einstellung von Angestellten im Polizeidienst – z.B. zur Verstärkung der lokalen Präsenz und der Verkehrsordnungsmaßnahmen – intensiviert. Zudem wurde der Einsatz von Verwaltungsangestellten im Landeskriminalamt bzw. in den vollzugsfernen Bereichen gesteigert und ein verbessertes Gesundheitsmanagement sowie die dauerhafte Ausweitung von Dienstzeitverlängerungen veranlasst.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hat sich seit dem 1. Januar 2011 bis zum 1. Mai 2019 der Gesamtpersonalbestand der Polizei (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) entwickelt? Diese Zahl bitte untergliedern in die Bereiche Vollzug, Verwaltung und Nachwuchskräfte.

2. Wie haben sich die Einstellungszahlen und der Bestand an Nachwuchskräften für den Polizeivollzugsdienst seit 2001 bis zum 1. Mai 2019 entwickelt?

3. Wie hat sich die Anzahl der Angestellten – aufgegliedert nach Angestellten im Polizeidienst bzw. Angestellten im LKA und in der allgemeinen Verwaltung – seit 2011 bis zum 1. Mai 2019 entwickelt?

4. Wie hoch ist die Anzahl der Stellen bzw. Funktionen, deren Nachbesetzung seit 2011 anstatt mit Vollzugskräften mit Verwaltungsbeschäftigten oder anderen Berufsgruppen erfolgte?

 

 

5. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenbündel zur Vollzugsstärkung wurde auch beschlossen, dass jährlich ca. 50 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten das Angebot unterbreitet wird, ihre Dienstzeit auf freiwilliger Basis zu verlängern. Laut Senatsauskunft wurden daraufhin bereits im Jahr 2016 29 Anträge auf Dienstzeitverlängerung gestellt, 23 dieser Anträge wurden genehmigt. Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerung wurden in den Jahren 2017, 2018 und bis zum 1. Mai 2019 gestellt und wie viele Anträge wurden jeweils genehmigt? Und wie viele Dienstzeitverlängerer haben im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 ihren Dienst in der Polizei Hamburg versehen?