Zum Hauptinhalt springen

Rechtliche Betreuung (V)

Mittwoch, 02.02.2011

Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde:

1. Die Gesamtkosten der Justizbehörde in Betreuungsangelegenheiten setzen sich aus den Vergütungen für Berufsbetreuer, den Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und den sonstigen Kosten zusammen. Welche Ausgaben wofür genau fallen unter „sonstige Kosten“?

2. Von 2009 zu 2010 sind die „sonstigen Kosten“ um 50 Prozent gestiegen. Wie erklärt der Senat die Kostensteigerungen in diesem Bereich seit 2008?

3. Wie hoch waren die Kosten für die rechtliche Betreuung 2004? Wie verteilen sich diese auf jeweils Vergütungen von beruflichen Betreuern, Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche und sonstige Kosten (bitte absolut und prozentual darstellen)?

4. Wie viele der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer werden von den Betreuungsvereinen beraten und unterstützt (bitte absolut und prozentual je Verein und für Hamburg insgesamt angeben)?

5. Wie viele der 39 Menschen, die rechtlich betreut werden und das Persönliche Budget in Anspruch nehmen, haben einen Berufsbetreuer?