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Rechtsstellung und Ausstattung des Antisemitismusbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg

Montag, 10.11.2025

Einleitung für die Fragen:

Die Funktion des Amtes des Beauftragten für Jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus, kurz Antisemitismusbeauftragter (ASB), der Freien und Hansestadt Hamburg ist von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Im Jahr 2021 wurde es geschaffen und erstmals besetzt. Gerade seit den entsetzlichen Angriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist ein Anstieg antisemitischer Vorfälle zu beobachten. Dies zeigt, wie wichtig die kontinuierliche und koordinierte Arbeit gegen Antisemitismus in allen gesellschaftlichen Bereichen ist – von Bildung und Prävention bis hin zur konsequenten Benennung und Bekämpfung antisemitischer Tendenzen im öffentlichen Raum.

Das Amt des Antisemitismusbeauftragten steht dabei für das entschlossene Eintreten der Freien und Hansestadt Hamburg gegen jede Form von Antisemitismus und für das respektvolle Miteinander in einer vielfältigen, demokratischen Stadtgesellschaft. Die Aufgabe erfordert Sensibilität, Fachkenntnis und zugleich eine klare Haltung gegenüber allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

In der öffentlichen Debatte wird regelmäßig über die rechtliche Stellung, die personelle Ausstattung der zugehörigen Stabsstelle sowie die Weiterentwicklung bestehender Strukturen im Bereich der Antisemitismusprävention diskutiert. Da die letzte Schriftliche Kleine Anfrage hierzu älter als 2,5 Jahre ist, fragen wir den Senat:

Frage 1: In regelmäßigen Abständen wir gefordert, das Amt des Antisemitismusbeauftragten „hauptamtlich“ zu machen. In welchem rechtlichen Verhältnis steht der Antisemitismusbeauftragte konkret zu der FHH? Wenn er nicht „hauptamtlich“ angestellt ist, warum und welche Vorteile bietet es dem Antisemitismusbeauftragten in seiner Funktion und Aufgabenwahrnehmung?

Frage 2: Über welche personellen Ressourcen verfügte der vorherige und wird der zukünftige Antisemitismusbeauftragte in seiner Stabsstelle verfügen? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben, aufgeschlüsselt nach Eingruppierung der jeweiligen Stellen und dargestellt nach Jahren seit Einführung des Amtes.

Frage 3: Wie viele Vollzeitäquivalente arbeiten derzeit insgesamt im Referat „Jüdischen Leben“ in der BWFG?

Frage 4: In welcher Höhe stehen dem Antisemitismusbeauftragten Geldmittel zur Förderung oder Umsetzung eigener Projekte im Jahr zur Verfügung? Bitte darstellen nach Jahren seit Einführung des Amtes.

Frage 5: Gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg bereits Strukturen für einen Jugendaustausch mit Israel? In welchen Bereichen (z.B. Bildung, Soziales, Kultur, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft) finden diese Austauschformate statt?

Frage 6: In welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Mittel für den Jugendaustausch bereitgestellt?

 

sowie
  • Michael Gwosdz (GRÜNE)