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Rechtsstreitigkeiten der Universität Hamburg in Hochschulzulassungssachen: Vertretung durch eine Anwaltskanzlei aus Hannover. Gründe der externen Beauftragung, Kosten, Fallzahlen

Dienstag, 08.03.2016

Die in Hannover ansässige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rüping & Partner mbB vertritt die Universität Hamburg auch erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg in Hochschulzulassungssachen. Vor dem Hintergrund, dass die Universität auch über eigene Juristinnen und Juristen verfügt, die die Universität jedenfalls erstinstanzlich vertreten könnten (vor dem Verwaltungsgericht herrscht kein Anwaltszwang), frage ich den Senat:

 

1. In wie vielen Rechtsstreitigkeiten wurde die Universität Hamburg bislang von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rüping & Partner mbB jeweils in erster und zweiter Instanz vertreten? Welche dieser Fälle betrafen Hochschulzulassungsverfahren? Welche Fälle betrafen andere Rechtsfragen? Wie viele dieser Hochschulzulassungssachen endeten mit einer Zulassung zu dem beantragten Studium?

2. Besteht eine Rahmenvereinbarung der Universität Hamburg mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rüping & Partner mbB? Wenn ja, welchen Inhalt hat diese Vereinbarung und für welchen Zeitraum ist sie geschlossen? Ist der Auswahl der Kanzlei ein Ausschreibungsverfahren vorausgegangen bzw. warum kam keine in Hamburg ansässige Kanzlei in Betracht? Welche Kriterien gaben jeweils den Ausschlag für die Mandantierung der Kanzlei Dr. Rüping & Partner mbB?

3. Welche Kosten sind der Universität Hamburg bislang im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Rüping & Partner mbB entstanden? Erfolgt die Abrechnung der Kosten nach RVG oder auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung? Alle Kosten bitte aufschlüsseln nach Gerichtskosten, Kosten für die eigenen Anwälte, Kosten der Gegenseite und sonstige Kosten.

4. Wie viele Hochschulzulassungsverfahren hat die Universität Hamburg in den zurückliegenden 10 Jahren geführt? In welchen Jahren hat sie sich dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei (bitte jeweils Angabe der Kanzlei) in erster Instanz vertreten lassen und wie wird die Beauftragung jeweils begründet? Wie viele dieser Verfahren endeten mit einer Zulassung zum beantragten Studium?

5. Welches Budget ist im Wirtschaftsplan der Universität Hamburg jeweils für externe Rechtsvertretung in Hochschulzulassungssachen und in anderen Rechtsstreitigkeiten (ggf. getrennt nach erst- und zweitinstanzlichen Streitigkeiten) vorgesehen?