Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen in ihre Herkunftsländer
Mittwoch, 16.10.2024
Einleitung für die Fragen:
In jedem Jahr kommen viele Menschen nach Deutschland, viele von ihnen irregulär. Sie hoffen auf ein besseres Leben und beantragen Asyl. Diesen Anträgen kann nur entsprochen werden, wenn im Einzelfall tatsächliche Asylgründe vorliegen. Zum Stichtag 30.06.2024 waren 226.882 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Von ihnen sind rund 57 Prozent abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber (128.355 Personen).
Freiwillige sowie zwangsweise Rückkehrmaßnahmen nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens stellen einen zentralen politischen Steuerungsansatz dar, wobei die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer grundsätzlich Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung hat. Der Bund und die Bundesländer bieten Unterstützung an bei der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in das Herkunftsland. In einigen Fällen ist eine finanzielle Starthilfe möglich.
Ich frage den Senat:
Frage 1: Wie viele Personen waren in Hamburg in den Jahren 2023 und bis zum 30.06.2024 nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens ausreisepflichtig? Bitte aufschlüsseln nach den zehn häufigsten Herkunftsländern.
Frage 2: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2018 bis zum 30.06.2024 in ihr Herkunftsland zurückgeführt, weil die pflichtgemäße Ausreise aus Hamburg in der gesetzten Frist nicht freiwillig erfolgt ist? Bitte aufschlüsseln nach den zehn häufigsten Herkunftsländern.
Frage 3: Bei wie vielen Personen erfolgte die Ausreise in den Jahren 2023 und bis zum 30.06.2024 mithilfe einer Förderung auf Grundlage welcher Rückkehrerprogramme?
Frage 4: Wie hoch war die Programmaufwendung/die Finanzierung für ausreisepflichtige Personen für das Jahr 2023 durch die Stadt Hamburg?
Frage 5: Welche Zielzahlen für die freiwillige Rückreise strebt der Senat für das Jahr 2024 insgesamt und für das kommende Jahr 2025 an?
- Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)