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Saatgutregulierung - Will die EU die Kleingärten regulieren?

Freitag, 26.04.2013

Medienberichten zur Folge plant die Europäische Kommission eine neue Verordnung, die den Landwirten und Gärtnern die Verwendung von einheitlichem Saatgut vorschreiben soll. Demnach dürfen nur mehr amtlich zugelassenes Saatgut verkauft werden. Bisher waren alte und seltene Saatgut-Sorten ausgenommen.

Viele tausende Klein- und Hobbygärtner in Hamburg befürchten nun, dass sie sich bei Umsetzung der EU-Verordnung strafbar machen, wenn sie ihr bisheriges Saatgut für den Obst- und Gemüseanbau verwenden.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie ist der Stand der betreffenden EU-Verordnung?

2. Was genau soll dort reguliert werden?

3. Wie erfolgt die Kontrolle des Saatguts in Hamburg?

4. Sollen auch der Tausch und das Verschenken von nicht amtlich registrierten Saatgutarten verboten werden?

5. Sind neben kommerziellen Landwirten und Gärtnern auch Hobby- und Kleingärtner von der Regulierung betroffen?

6. Müssen Hobby- und Kleingärtner Kontrollen befürchten?

7. Wie bewertet der Landesbund der Gartenfreunde e. V. die EU-Verordnung?

8. Die EU-Kommission spricht davon, dass für Kleinstbauern die administrativen Hürden und Kosten minimiert werden sollen. Bis wann gilt der Anbau als Privatgebrauch und ab wann gilt man als Kleinstbauer?