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Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Montag, 27.02.2012

Am 9. November 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr in Kraft getreten. Sie regelt die Schaffung von grenzübergreifenden Güterverkehrskorridoren, die den Wettbewerb im Güterverkehr verbessern und den Güterverkehr stärken sollen. Vorerst sind neun Korridore festgelegt worden. Hamburg ist wenigstens durch den einzurichtenden Korridor Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo (Güterverkehrskorridor 3) betroffen. Dieser Güterverkehrskorridor ist bis zum 10. November 2015 durch die betroffenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzurichten.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Welche einzelnen Schritte sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde bzw. der Deutschen Bahn AG bis zur Inbetriebnahme des Güterverkehrskorridors Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo bis zum 10. November 2015 erforderlich und mit jeweils welcher zeitlichen Perspektive?

2. Wann erfolgt die Festlegung der Strecken bzw. Streckenabschnitte, die Bestandteil des einzurichtenden Korridors Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo sein werden?

3. Welche Strecken bzw. Streckenabschnitte in der Metropolregion Hamburg sind hierfür vorgesehen?

4. Welche Rolle spielt hierbei die Strecke Lübeck-Hamburg? Wird sie von vornherein oder erst mit Inbetriebnahme der festen Fehmarnbelt-Querung Bestandteil des Korridors Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo sein?

5. Welche Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 913/2010 wurden seitens der Infrastrukturbetreiber festgelegt?

6. Inwieweit korrespondiert die Ausweisung des Güterverkehrskorridors mit dem „Masterplan Hafenbahn 2015“ und der Verkehrswegeplanung des Bundes in der Metropolregion Hamburg?

7. Welche Chancen und Risiken für die Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens erwarten die zuständige Behörde und die Deutsche Bahn AG durch den Güterverkehrskorridor?

8. Wie wird sich die Inbetriebnahme des Güterverkehrskorridors nach Einschätzung der zuständigen Behörde und der Deutschen Bahn AG auf den Schienenverkehr in der Metropolregion Hamburg auswirken?