Schilleroper – Bedeutung des Urteils vom Oberverwaltungsgericht
Montag, 13.04.2026
Die Schilleroper auf St. Pauli ist ein einzigartiges Zeugnis der Hamburger Kultur- und Baugeschichte. Der ursprünglich 1889 von Zirkusdirektor Busch in Auftrag gegebene und 1891 eröffnete Bau gilt als letzter erhaltener Zirkusbau des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Die markante, zwölfeckige Stahlkonstruktion des Rundbaus steht seit 2007 unter Denkmalschutz. Ihre Erhaltung liegt aufgrund ihrer historischen Bedeutung und ihrer städtebaulichen Eigenart im besonderen öffentlichen Interesse.
In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand der Schilleroper jedoch erheblich verschlechtert. Die Eigentümerin hat das Gebäude über einen langen Zeitraum nicht ausreichend gesichert, sodass ein schleichender Verfall einsetzte. Erst durch anhaltenden politischen Druck sowie das Engagement von Anwohnerinnen und Anwohnern und die Ankündigung behördlicher Maßnahmen kam Bewegung in die Situation. Nach dem Abriss der Randbebauung und unsachgemäß durchgeführten Entkernungsarbeiten wurde im August 2021 ein Baustopp verhängt. Seither ist die denkmalgeschützte Stahlkonstruktion weitgehend freigelegt und Witterungseinflüssen unmittelbar ausgesetzt, wodurch sich die Gefährdungslage weiter verschärft hat.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im April 2026 entschieden, die Beschwerde der Eigentümerin gegen die Sicherungsverfügung des Denkmals zurückzuweisen. Damit wird die Position des Denkmalschutzes gestärkt und klargestellt, dass die Eigentümerin ihrer Verpflichtung zur Sicherung des Denkmals nachkommen muss. Die Entscheidung stellt einen Erfolg für den Denkmalschutz dar und unterstreicht die jahrelangen Bemühungen der zuständigen Fachbehörde, die Sicherung dieses bedeutenden Bauwerks durchzusetzen.
Wir fragen den Senat:
Frage 1: Was ist der wesentliche Inhalt des Urteils vom Oberverwaltungsgericht?
Frage 2: Welche Auswirkungen hat das Urteil für den konkreten Fall der Schilleroper?
Frage 3: Was sind die nächsten Maßnahmen, die behördenseitig ergriffen werden?
Frage 4: Welche Schritte wären erforderlich, um ein Enteignungsverfahren einzuleiten?
- Arne Platzbecker (Fachsprecher:in Tourismus)
- Hansjörg Schmidt (Fachsprecher:in Medien)
- Isabella Vértes-Schütter (Fachsprecher:in Kultur)