Sonderparkausweise für Parken im öffentlichen Raum
Dienstag, 18.11.2025
Einleitung für die Fragen:
In Hamburg können Betriebe, Vereine und ähnliche Institutionen Sonderparkausweise für das Parken am Standort und am Einsatzort beantragen. Damit wurde die Einteilung in bestimmte Berufsgruppen, etwa Hebammen, Pflegedienste oder Handwerksbetriebe und Vereine zu Gunsten einer Vereinfachung aufgehoben. Die neue Regelung gilt seit 15. Oktober 2025. Die Sonderparkausweise werden vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) auf Antrag erteilt.
Vor dem Hintergrund dieser neuen Verfahrensweise fragen wir den Senat:
Frage 1: Welche Kriterien wurden im Zuge der neuen Genehmigungspraxis geändert und welche Nachweise sind nicht mehr zu erbringen?
Frage 2: Wie viele Sonderparkausweise zum Parken im öffentlichen Raum wurden durch den LBV in den Jahren 2022 bis 2025 (bitte jährlich angeben) insgesamt in Hamburg erteilt?
Frage 3: Wie hoch ist die durchschnittliche Genehmigungsquote im Bereich „Parken am Einsatzort“ sowie im Bereich „Parken am Standort“?
Frage 4: Wie verteilen sich diese Sonderparkausweise differenziert nach Parken am Standort und Parken am Einsatzort auf die folgenden Kategorien:
a) Einzel-Sonderparkausweis
b) Kontingent-Sonderparkausweis
c) Schichtdienst-Sonderparkausweis
Frage 5: Wie hoch ist die durchschnittliche Genehmigungsquote im Bereich der
a) Genehmigungen zum Befahren von für den motorisierten Individualverkehr gesperrten Straßen oder Bereichen
b) Genehmigungen zum Befahren von durch Poller abgesperrten Bereichen
c) Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot
d) Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Ferienreisefahrverbot
e) Genehmigungen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen?
Frage 6: In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf einen Sonderparkausweis im Sinne der Fragen 4 a) bis c) abgelehnt (bitte ebenfalls nach Jahren angeben)?
Frage 7: Gibt es eine statistische Aufschlüsselung über die räumliche Verteilung der erteilten Sonderparkausweise beim Parken am Standort (z.?B. nach Bewohnerparkzonen. Wenn ja, bitte auflisten)?
Frage 8: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um das Verfahren zur Beantragung, Verlängerung und Verwaltung von Sonderparkausweisen zu vereinfachen?
Frage 9: Welche Vorteile ergeben sich aus der im Oktober 2025 eingeführten vollständigen Digitalisierung („digital only“) der Sonderparkausweise?
Frage 10: Wie viele Anträge wurden seit Einführung der vollständigen Digitalisierung gestellt?
Frage 11: Wie ist der Anteil der über die VIATO-Parken-App genutzten Sonderparkausweise?
Frage 12: Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Sonderparkausweisen für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Handwerksbetrieben, Gesundheitsdiensten und anderen systemrelevanten Berufsgruppen im städtischen Umfeld?
Frage 13: Wie wird sichergestellt, dass mehrere betriebszugehörige Fahrzeuge eines Betriebs flexibel mit einem Sonderparkausweis genutzt werden können?
- Ole Thorben Buschhüter (Fachsprecher:in Verkehr)
- Clarissa Herbst (Fachsprecher:in Öffentliche Unternehmen)
- Philine Sturzenbecher (Fachsprecher:in Wissenschaft und Forschung)