Sozialer Wohnungsbau in Hamburg – Entwicklung der Wohnraumförderung und Wirkung der unterschiedlichen Förderinstrumente
Montag, 10.08.2026
Einleitung für die Fragen:
Hamburg verfolgt seit Jahren eine aktive und breit aufgestellte Wohnraumförderpolitik. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen infolge gestiegener Baukosten, höherer Marktzinsen und daraus folgender erschwerter Finanzierungsbedingungen konnte die Hansestadt im Jahr 2025 erneut ein hohes Niveau bei der Förderung bezahlbaren Wohnraums erreichen. Insgesamt wurden 6.369 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bewilligt – so viele wie seit den 1990er Jahren nicht mehr. Dabei greifen Neubauförderung, Modernisierungsförderung und Bestandssicherung zunehmend ineinander.
Die Hamburger Wohnraumförderung umfasst verschiedene Förderwege und Instrumente – darunter zinsgünstige Förderdarlehen, laufende Zuschüsse, ein-malige Zuschüsse, Modernisierungsprogramme, Bindungsverlängerungen so-wie den Ankauf von Belegungsbindungen. Ziel ist es, sowohl neue Sozialwohnungen zu schaffen als auch bestehende bezahlbare Wohnungen langfristig zu sichern und qualitativ weiterzuentwickeln.
Hamburg ist es mit Hilfe dieser umfassenden Förderkulisse gelungen, den Sozialwohnungsbestand zu stabilisieren. Diesen Erfolg gilt es genauer zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Frage 1: Wie hat sich die Zahl der bewilligten geförderten Wohnungen seit 2015 jährlich entwickelt? Bitte getrennt nach:
a) Neubauförderung,
b) Modernisierungsförderung,
c) Bindungsverlängerungen,
d) Ankauf von Belegungsbindungen darstellen.
Frage 2: Wie verteilen sich die im Jahr 2025 bewilligten geförderten Neubauwohnungen auf:
a) den 1. Förderweg, davon Wohnungen für vordringlich Wohnungs-suchende?
b) den 2. Förderweg,
c) den 3. Förderweg.
Frage 3: Wie hat sich der Bestand aller gebundenen Wohnungen seit 2015 entwickelt? Bitte jahresweise darstellen
Frage 4: Welche jeweiligen Einkommensgrenzen, Anfangsmieten und Bindungsdauern gelten aktuell in den einzelnen Förderwegen?
Frage 5: Wie haben sich die Bindungsdauern der einzelnen Förderwege in der Neubauförderung seit 2015 entwickelt? Bitte jeweils für jeden Förder-weg separat darstellen
Frage 6: Wie hoch war der jeweilige Förderbarwert der Hamburger Wohnraumförderung seit 2015 jährlich insgesamt und wie verteilt sich dieser auf:
a) Neubauförderung,
b) Modernisierungsförderung sowie
c) Bestandsförderung?
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Modernisierungsförderung vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Bewilligungszahlen im Jahr 2025?
Frage 8: Wie viele Wohnungen mit Bindungen wurden seit 2015 jährlich durch:
a) Bindungsverlängerungen gesichert sowie
b) Ankauf von Belegungsbindungen geschaffen?
Frage 9: Welche Bedeutung misst der Senat der Bestandssicherung im Verhältnis zum Neubau neuer Sozialwohnungen bei?
Frage 10: Wie verteilt sich die Neubauförderung seit 2015 auf die Hamburger Bezirke? Bitte jeweils jährlich darstellen:
a) Zahl der bewilligten Wohnungen sowie
b) Zahl der fertiggestellten Wohnungen.
Frage 11: Welche Investorengruppen haben seit 2015 geförderte Neubauwohnungen bewilligt bekommen? Bitte getrennt nach:
a) SAGA,
b) Genossenschaften,
c) privaten Investoren,
d) Anstalten öffentlichen Rechts sowie
e) Stiftungen, Kirchen, Vereinen und Sonstigen darstellen.
Frage 12: Welche Rolle spielen die unterschiedlichen Akteure für die Stabilität des sozialen Wohnungsbaus in Hamburg?
Frage 13: Welche Position nimmt Hamburg im Bundesvergleich beim sozialen Wohnungsbau ein? Bitte insbesondere auf die Zahl der bewilligten geförderten Wohnungen je 100.000 Einwohner:innen eingehen.
Vorbemerkung: Erläuterung zu Fragen 14 und 15: Immer wieder wird durch öffentliche Äußerungen dargestellt, dass den über 600.000 Haushalten in Hamburg, die einen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, nur 76.000 geförderte Mietwohnungen gegenüberstünden. Damit wird suggeriert, dass über 520.000 Haushalte in für ihr Einkommen zu teuren Wohnungen leben.
Frage 14: Wie viele Haushalte gibt es, die aufgrund ihres Einkommens einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung im 1., 2. oder 3. Förderweg gelten machen können? Wie viele Haushalte gibt es, die aufgrund ihres Einkommens einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung im 1., 2. oder 3. Förderweg gelten machen können?
Frage 15: Wie viele Wohnungen gibt es in Hamburg inklusive des ungebundenen Bestands mit Mieten, die höchstens der Anfangsmiete des 1., 2. bzw. 3. Förderwegs entsprechen?
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)